Gegen die öffentliche Subventionierung von Massenentlassungen!

Im Zusammenhang mit den insolventen Hann. Mündener Krankenhäusern hieß es immer wieder, dass kein Geld dafür da sei, damit sie durch die öffentliche Hand übernommen werden könnten. Es wurde also hartnäckig ein privater Investor gesucht und nun anscheinend gefunden: In der Presse ist von einer Investorengruppe die Rede, vertreten durch den Unternehmensberater Dr. Reinhard Wichels. Am 1. Februar solle der Verkauf über die Bühne gehen.

Doch nun tauchen Fragen auf: Ist es richtig, dass der Investor nun Forderungen an den Landkreis Göttingen stellt, er solle sich mit weiterem Geld an den Kosten einer Transfergesellschaft beteiligen? Daher habe der Landrat Reuter die Kreistagsfraktionen angefragt, ob ein Betrag bis zu 1 Mill. Euro zur Verfügung gestellt würde. – Und dies, obwohl schon der Neubau für das Klinikum Hann. Münden mit 34 Millionen Euro durch öffentliche Mittel realisiert wurde? Durch die Transfergesellschaft soll sicher gestellt werden, dass der Investor nicht bei den geplanten Massenentlassungen durch Kündigungsschutzklagen der zu entlassenden Beschäftigten gestört wird. Die Gewinne aus dem Krankenhausbetrieb will die Investorengruppe aber für sich behalten.

Am Donnerstag, 14.01.2016, trafen sich in Hann. Münden der Ortsvorstand der LINKEN. Hann. Münden, Mitglieder des Kreisvorstandes Göttingen sowie das Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes Niedersachsen Andreas Braendle, um über diese Fragen zu sprechen.
Die Versammelten waren sich einig: Es ist nicht einzusehen, dass mit öffentlichen Geldern Massenentlassungen subventioniert werden sollen. Der Kreisverband DIE LINKE. Göttingen fordert im Gegenteil den Erhalt aller Abteilungen und aller Arbeitsplätze in den Hann. Mündener Krankenhäusern. DIE LINKE will sich gemeinsam mit der Bevölkerung, den Beschäftigten, den Betriebsräten und den beteiligten Gewerkschaften öffentlichkeitswirksam hierfür einsetzen.

Der Arbeitsrechtler Andreas Braendle teilt zum Thema Transfergesellschaft mit: „Kein Beschäftigter kann dazu gezwungen werden, in eine Transfergesellschaft zu gehen. Durch die Einwilligung in eine Transfergesellschaft verliert man das Recht, gegen eine Kündigung zu klagen. Eine Transfergesellschaft ist nur unter bestimmten Umständen eine günstige Alternative zum bestehenden Kündigungsschutz, z. B. wenn sie eine sinnvolle Umschulung für eine in Aussicht stehende neue Beschäftigung beinhaltet oder wenn, bei älteren Mitarbeitern, die Überbrückung bis zur Rente wesentlich erleichtert wird.

Wie der einzelne Fall gelagert ist, muss jede Kollegin und jeder Kollege für sich selbst entscheiden und sollte auch einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage können alle Beschäftigten auf Wiedereinstellung klagen. Allerdings kann über den Ausgang eines solchen Verfahrens keine allgemeine Prognose abgegeben werden. Leider ist generell das Kündigungsschutzrecht zu einem Abfindungsgesetz geworden.“

Kirsten Klein, Ratsfrau der LINKEN Hann. Münden, fasst die Ergebnisse der Besprechung wie folgt zusammen: „Wenn ein privater Investor das Klinikum nur übernehmen will, wenn mehr als 100 dringend benötigte Mitarbeiter*innen gekündigt werden, wenn sie auf die ihnen zustehenden Klagerechte verzichten und die übrigen durch einen sogenannten „Sanierungstarifvertrag“ möglicherweise auf mühsam erkämpfte Errungenschaften wie das Weihnachtsgeld, dann ist er als Träger für Gesundheitseinrichtungen noch weniger geeignet als die AWO. Es wäre für die Beschäftigten und auch für die Hann. Mündener Bürgerinnen und Bürger als Patienten des Krankenhauses besser, wenn das Land und die Kommune das Klinikum von der AWO übernehmen, anstatt das Geld der Steuerzahler unwiederbringlich privaten Investoren hinter her zu werfen.“