Antrag auf Aufnahme in die Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke (GöLinke)

Antrag der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE, Ortsgruppe Göttingen, auf Mitgliedschaft in der Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke

Hiermit stellt die Ortsgruppe Göttingen der Kommunistischen Plattform der Partei DIE LINKE (KPF) den Antrag auf Aufnahme in die Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke (GöLinke) als Kollektives Mitglied im Sinn des § 5 der Satzung.

Zur Begründung: Unbeschadet eventueller abweichender Positionierungen im die Göttinger KPF beherbergenden Kreisverband der Partei DIE LINKE tritt die KPF gemäß ihrer Bundessatzung "für ein breites linkes Bündnis ein" und "strebt insbesondere die Zusammenarbeit mit allen an, die mit dem Ziel einer sozialistischen Alternative zum bestehenden kapitalistischen System aktiv in politischen, sozialen und anderen Auseinandersetzungen der Gegenwart stehen." In diesem Sinne "strebt sie ein breites Bündnis mit kommunistischen Parteien, Gruppen und Zusammenschlüssen sowie anderen linken Kräften an." (Bundessatzung der KPF: Präambel)

Die KPF ist somit eine eigenständig handelnde politische Einheit, die auch für Nicht- Mitglieder der Partei DIE LINKE offensteht (§ 2 der Bundesstzung der KPF); die Göttinger Ortsgruppe der KPF erfüllt also auch formal die Kriterien eines Kollektiven Mitglieds der GöLinke ("Kollektive Mitglieder können politischen Parteien, Wählervereinigungen, eingetragene Vereine, aber auch Initiativen und Bündnisse werden." § 5 der Satzung der GöLinke). - Angemerkt sei, das solche eigenständigen Mitgliedschaften von Ortsgruppen der KPF in Bündnissen keine Ausnahme sind; als Beispiel sei die Mitgliedschaft der KPF Dresden im Kommunistischen Aktionsbündnis Dresden (KAD) angeführt.

KPF Göttingen - Göttingen, den 11. Dezember 2023