Wen schützt eigentlich der Göttinger Staatsschutz?

Gerd Nier

Soll man drüber lachen, dass ein massives Polizeiaufgebot zur Hausdurchsuchung bei einem Göttinger Studenten aufmarschiert, Dutzende von Gegenständen beschlagnahmt und ein wüstes Durcheinander hinterlässt.

Ihn beschuldigt, er habe im Rahmen der G-20-Proteste in Hamburg unter anderem einen mutmaßlichen Spitzel verprügelt und deshalb Beweismittel sichergestellt werden müssten. Und dann stellt sich heraus, dass sich der junge Mann zum inkriminierten Zeitpunkt in Japan befand. Nein, da gibt es nichts zu lachen, denn hier handelt es sich nicht um eine versehentliche, peinliche Panne der Polizei. Vielmehr lässt sich dahinter das zielgerichtete Vorgehen eines unter Rechenschaftsdruck stehenden Staatsschutzes und der Polizei vermuten, die Hamburger Vorfälle beim G-20-Treffen mit allen Mitteln einseitig den Protestierern zuzuweisen. In diesem Lichte müssen dann wohl auch die unverhältnismäßigen und martialischen Hausdurchsuchungen in den frühen Morgenstunden des 5.12.2017 in Wohnräumen im Roten Zentrum und bei der Familie Ramaswamy gesehen werden. Es gibt einem schon zu denken, dass einerseits die rechten Angreifer und Schläger, die im April 2018 zwei Journalisten verfolgten und verletzten, trotz eindeutiger Belege immer noch nicht belangt wurden. 

Dagegen wird ein als links bezeichneter Student nur aufgrund der Tatsache, dass er vom Göttinger Staatsschutz als verdächtig bezeichnet wird, in so massiver, völlig unberechtigter Weise polizeilichen Übergriffen unterzogen. Da sollte niemand mehr von Zufall reden.

Hierzu der Artikel vom 09.11.2018 im Göttinger Tageblatt