DIE LINKE im Kreistag kritisiert Kürzungen bei Kosten der Unterkunft
Mit der Einführung des „Bürgergeldes“, durch das Hartz IV ersetzt werden soll, kam es zur Ankündigung aus der Kreisverwaltung, dass den Betroffenen künftig „auf Augenhöhe“ begegnet werden solle. Nicht ganz dazu passt es allerdings, dass nur mit einer kurzen Mitteilung im Fachausschuss, aber ohne Diskussion oder zumindest einer Vorstellung im Fachausschuss, die „angemessenen Kosten der Unterkunft“ (KdU), also die Höchstgrenze der übernommenen Miete, gekürzt wurden. Grundlage ist offensichtlich ein Gutachten des Instituts für Wohnen und Umwelt (Darmstadt), das einen gemeinsamen „Vergleichsraum“ der Stadt Göttingen mit den Kernorten Bovenden und Rosdorf vorsieht.
„Während die Mieten in der Stadt Göttingen munter weiter steigen, werden die übernommenen Mietkosten zum 1. August gekürzt“, sagte Dr. Eckhard Fascher, Vorsitzender der Kreistagsfraktion DIE LINKE. Statt wie bisher 540 Euro würden für eine Person nur noch 511 Euro übernommen. Bei zwei Personen seien dies statt bisher 655 nur noch 585, bei drei Personen statt bisher 779 nur 639 Euro, bei vier Personen statt bisher 908 nur 744 Euro und bei fünf Personen statt bisher 1038 nur 959 Euro. Die Übernahme dieser Kosten sei existenziell, mit Augenhöhe habe dies nichts zu tun. Auch würden hier die Mitwirkungsrechte der Kreistagsabgeordneten missachtet. Es ist sei bezeichnend, dass hier der Landkreis mit allen Tricks versuche, Kosten zu Lasten der ärmsten Menschen zu senken, so Fascher.
DIE LINKE im Kreistag forderte nun ein, dass die bisher fehlende Transparenz bei den Kosten der Unterkunft sowie dem nun angewandten Gutachten gegenüber dem Fachausschuss und der Öffentlichkeit hergestellt wird. Zudem sei aufgrund früherer Gerichtsurteile klar, dass eine Zusammenfassung von der Stadt Göttingen mit den Kernorten Bovenden und Rosdorf so nicht bestehen bleiben könne.