Ortsmitgliederversammlung Göttingen: Hartz IV

Das inhaltliche Thema der Mitgliederversammlung des OV Göttingen am 27. März war Hartz IV. Referent war der OV-Sprecher und Sozialberater Jo Bons, der unsere grundlegende Ablehnung der mit dem Namen des vorbestraften ehemaligen VW-Managers Peter Hartz verbundenen Sozialrechtsgesetze deutlich machte. Diese führten zu einem massiven Sozialabbau sowie einer Ausweitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen wie der Leiharbeit und einen ausgedehnten Niedriglohnsektor. Zudem fand gegenüber der bisherigen Arbeitslosenhilfe und der alten Sozialhilfe auch eine Entrechtung der Betroffenen statt. Dies bezieht sich vor allem auf die Sanktionspraxis, die bis zu einer völligen Streichung des Hartz-IV-Satzes vor allem bei Jugendlichen führen kann. Auch die Höhe des Hartz-IV-Satzes ist ebenso willkürlich festgelegt.

Viele der Anwesenden waren selbst Betroffene, die direkte Fragen und Probleme zur Umsetzung von Hartz IV hatten. Der Fokus lag dabei auf der Anrechnung bei Hinzuverdienst, der Übernahme der Mietkosten bzw. auch bei den Widersprüchen. Jo machte dabei deutlich, dass viele Sachbearbeiter in den Jobcentern überfordert sind bzw. willkürlich handeln, sodass es häufig auch zu falschen Bescheiden kommen kann. Widersprüche machen hier also in jedem Falle Sinn.

Als sogenannte Optionskommune ist der Landkreis Göttingen auch in der Stadt für die Umsetzung des Hartz IV verantwortlich, wobei der Rahmen durch die Bundesgesetze vorgegeben wird. Hauptkonfliktpunkt der LINKEN Kreistagsfraktion mit der Verwaltung sind regelmäßig die Höhe der „Kosten der Unterkunft“ (KdU), also der Miete. Um die „Angemessenheit“ der KdU festzulegen werden regelmäßig von externen Gutachten so genannte „schlüssige Konzepte“ erstellt, die dann ebenso regelmäßig von den Sozialgerichten als unschlüssig verworfen werden. Das seit zwei Jahren gültige „schlüssige Konzept“ musste diesen Härtetest noch nicht bestehen, da aufgrund der zahlreichen Widersprüche und Klagen, aufgrund des Rückstandes entsprechende Klagen vor Gericht noch nicht bearbeitet worden.

Wichtig sind auch die durch den Landkreis finanzierten unabhängige Beratungsstellen. Auch wenn die Zuschüsse in diesem Jahr doch deutlich erhöht wurden, reichten sie in der Vergangenheit häufig nicht aus, um das Beratungsangebot ganzjährig zu gewährleisten.

Mit einer Grundsicherung im Alter in Höhe des Hartz-IV-Satzes stehen sich die Betroffenen nicht besser. Zwar ist der Druck weg, sich zu bewerben, sich abzumelden oder für einzelne Maßnahmen zur Verfügung zu stehen, bei einem Hinzuverdienst oder bei vorhandenen Vermögen sind aber die Grenzen noch wesentlich strenger.

Hartz IV muss weg und wird für DIE LINKE ein Dauerthema bleiben auch auf kommunaler Ebene.

ef