Überlegungen zum Wahlprogrammentwurf der Partei DIE LINKE

Ellen Brombacher, Bundessprecherin der KPF

So manche erinnern sich noch an den Erfurter Programmparteitag im Jahr 2011. Dort wurde ein gutes Programm beschlossen, welches bewahrt werden muss. Deshalb ist es gut, dass im derzeitigen Entwurf für das Wahlprogramm zu den Bundestagswahlen 2021 wesentliche friedenspolitische Inhalte aus dem Parteiprogramm ihren direkten Niederschlag finden.

Steht diese Feststellung im Widerspruch zu den Aussagen von Sevim Dagdelen und Ulla Jelpke in der jW vom 11. Februar 2021, in denen sie grundlegende Änderungen vor allem im friedenspolitischen Teil des Wahlprogrammentwurfs fordern, ausgehend von ihrer Warnung, der Entwurf ziele auf eine Relativierung der friedenspolitischen Positionen? Auf den ersten Blick mag das so erscheinen und die von der Bundesgeschäftsstelle versandte Gegenüberstellung zu »den Falsch-Behauptungen in der jW über die friedenspolitischen Aussagen im Wahlprogrammentwurf« scheint diesen ersten Blick zu bestätigen. Doch es ist zweckmäßig, genauer hinzuschauen.

Bevor das geschieht, sei noch einmal an den Programmparteitag 2011 erinnert. Im damaligen Programmentwurf wurde mit zwei Begriffen gearbeitet: Auslandseinsätze und Kampfeinsätze der Bundeswehr. Mehrere Änderungsanträge zielten darauf, ausschließlich den Begriff Auslandseinsätze zu verwenden. Die Antragssteller meinten – zu Recht –, der Begriff Kampfeinsatz klinge martialischer als der Begriff Auslandseinsatz. Damit sollten Auslandseinsätze irgendwie hinnehmbarer gemacht werden. Einem solchen Interpretationsspielraum sollte nicht Tür und Tor geöffnet werden. Nun gab es für die Abstimmungen die mögliche Regelung, dass vor den Einzelabstimmungen darüber abgestimmt wird, ob der zu behandelnde Abschnitt geändert oder komplett beibehalten werden soll. Stimmte eine Mehrheit für die komplette Beibehaltung, so entfielen alle betreffen Änderungsanträge. Als es um den friedenspolitischen Abschnitt ging, trat Oskar Lafontaine ans Mikrofon und plädierte für die komplette Beibehaltung dieses Programmteils. Unter anderem sagte er zu Bundeswehreinsätzen sinngemäß, natürlich könne die Existenz verschiedener Begriffe missbraucht werden, und wenn die Frage auftauchen würde, wer garantiere, dass es einen solchen Missbrauch nicht gebe, dann würde er antworten: »Das garantiere ich«.

Möglichkeit der Ambivalenz

Wie sich zeigte, kann eine einzelne Genossin oder ein einzelner Genosse eine solche Garantie gar nicht übernehmen – und so schwelte und schwelt die Auseinandersetzung in unserer Partei, ob nicht bestimmte Auslandseinsätze der Bundeswehr als legitim betrachtet werden könnten, wenn es bloß keine Kampfeinsätze seien. Über UN-Blauhelmeinsätze zum Schutz für Menschenrechte könne man reden, heißt es zunehmend – als sei heutzutage noch eine klare Trennung zwischen Militäreinsätzen nach Kapitel VI oder VII der UN-Charta möglich. Vielmehr wären Tür und Angel für extralegale Militäreinsätze wie der »Responsibility to protect« (Schutzverantwortung) aufgeschlagen – wer im Rahmen der UNO angeblich Menschrechte verteidigen möchte, wird sich auch außerhalb dieser dazu veranlasst sehen.

Summa summarum: Mit verschiedenen Begriffen ein und denselben Sachverhalt bezeichnen zu wollen, birgt in der Regel die Möglichkeit der Ambivalenz; es sei denn, es handelt sich um Synonyme. Unter diesem Aspekt ist z.B. zu fragen: Warum heißt es auf Seite 12 »Auslandseinsätze der Bundeswehr werden wir beenden«, auf Seite 106 »Die Bundeswehr muss aus allen Auslandseinsätzen zurückgeholt werden« und auf Seite 107 »Eine Beteiligung der Bundeswehr an NATO-Kriegseinsätzen lehnen wir ab«. Wie ist es dann z.B. mit sogenannten Ausbildungsmissionen und was passiert, wenn hiervon ausgehend sich die Bundeswehr plötzlich in kriegsähnlichen Situationen befindet? Was ist mit Aufklärungsflügen, die nur ermitteln, wo andere bomben sollen? Viele weitere solcher Fragen können gestellt werden. Würde formuliert, DIE LINKE lehnt jede Art von Auslandseinsätzen der Bundeswehr ab, so wäre Eindeutigkeit gegeben.

Ein ähnliches Beispiel folgt. Auf Seite 103 ist formuliert »Wir wollen Waffenexporte verbieten«, auf Seite 104 steht »Perspektivisch wollen wir alle Rüstungsexporte aus Deutschland einstellen«. Und zwischen beiden Aussagen finden sich sogenannte Konkretisierungen, z.B. »Als Sofortmaßnahmen fordern wir einen Stopp aller Rüstungsexporte in Länder, die an Kriegen beteiligt sind und Menschenrechte missachten« oder auch, Rheinmetall solle gezwungen werden, »ihre Rüstungsproduktion in autoritäre Regime einzustellen«. Welchen Wert kann man denn diesem Konglomerat aus Widersprüchen und Wunschdenken zumessen? Einmal soll verboten werden, ein paar Zeilen weiter soll das de facto perspektivisch geschehen? Und wenn dann doch zunächst nur »Sofortmaßnahmen« in Kraft treten: Welches sind die Länder, die frei von Menschenrechtsverletzungen sind?

Ständiger Rechtsbruch

Aus westlicher Sicht ist der menschenrechtliche Bewertungsmaßstab – ob ein Staat genehm ist oder nicht – größtenteils auf Individualrechte verengt. Unter Vernachlässigung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen, kurzum Kollektivrechte, etablierte die anglosächsisch dominierte Völkerrechts-lehre eine Rechtshegemonie, die dem im internationalen Menschrechtssystem verankerten Prinzip der Unteilbarkeit widerspricht und mithin den eigenen, ständigen Rechtsbruch legitimiert.
Es würde ein Wahlprogramm der LINKEN sicherlich überfordern, ein von diesem Werteimperialismus (die Gramsci-Anhängerschaft würde von Wertehegemonie sprechen) eigenständiges Begriffssystem zu entwickeln. Aber wir sollten uns hüten, diese, von unseren politischen Gegnern besetzten Begriffe mit der Kritiklosigkeit zu übernehmen, die sich im Wahlprogrammentwurf findet. Wir sollten uns an dem Betrug nicht beteiligen, alles Unliebsame als autoritär zu stigmatisieren und darüber zu vergessen, dass die Ausbeutung mit all ihren Folgerungen die Geißel der Menschheit ist. Daher müssen wir die Eigentumsfrage stellen, die Systemfrage. Davon ist im Wahlprogramm nicht die Rede. Stattdessen versagen wir einem um den sozialistischen Weg ringenden Kuba die Solidarität. In diesem Kontext muss vor der Beschlussfassung über das Wahlprogramm von den Autoren die Frage beantwortet werden, ob die von den USA ausgehaltenen Kräfte in Kuba und anderen lateinamerikanischen Staaten nach ihrem Selbstverständnis auch zu den zivilgesellschaftlichen Akteuren gehören, die sich für Demokratie, Gleichberechtigung und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Folgt man dem skandalösen Kuba-Beschluss des Parteivorstandes vom 23. Januar 2021, dann würden auch sie aus dem Fonds, den DIE LINKE auflegen will, Unterstützung erfahren.

Stellung nehmen

Eine letzte Bemerkung zur Zweckmäßigkeit, genauer hinzuschauen: Es würde den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen, würden in ihr alle Aussagen wiedergegeben, die sich auf die UNO, die NATO sowie auf Russland, China und die USA beziehen. Auch hier findet sich Richtiges. Aber unter dem Strich ist es absolut zutreffend, wenn Sevim und Ulla in ihrem Artikel die sich durch den Wahlprogrammentwurf ziehende Äquidistanz ablehnen. Jede und jeder den Entwurf Lesende findet genügend Formulierungen, mit denen China, Russland und den USA gleichermaßen die Schuld an der immer gefährlicher werdenden internationalen Lage gegeben wird. Eine klare Stellungnahme, dass der US-Imperialismus samt seiner Vorfeldorganisation NATO die Hauptverantwortung dafür trägt, gibt es nicht. Es wäre erfreulich, würde sich im Wahlprogrammentwurf das meiste von dem wiederfinden, was Bernd Riexinger in seinem jW-Interview vom 15. Februar 2021 zu dieser Problematik ausführte. Und noch etwas: Ja, im Entwurf werden die richtigen Formulierungen zur NATO aus dem Parteiprogramm unterstrichen. Aber ohne – frei nach Rosa Luxemburg – dass wir sagen, was ist, bleibt diese Wiederholung kraftlos abstrakt. Ein Angriff auf den drohenden imperialistischen Krieg sieht anders aus.

15. Februar 2021