Veranstaltung zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Ort: Online
Veranstalter: Zukunftswerkstatt e.V. , Projekt Zusammenhalt stärken - Migrant*innen gegen Rassismus

Das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz

Was bringt es neues für Migrantinnen und Migranten?

Einladung zur Online-Schulung mit der Referentin Dipl. Jur. MPH Sybill Schulz, Beraterin, systemische Coach/Supervisorin, seit 2017 Leiterin der Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement in der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Berlin tätig.

GG Art: 3.3. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Am 21.6.2020 ist das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADK) in Kraft getreten. Das Berliner Gesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und bezieht sich ausschließlich auf das behördliche und staatliche Handeln im Land Berlin. Dies ist anders als beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das vor allem vor Diskriminierung am Arbeitsplatz und im privaten Umgang schützen soll. Neu ist beim LADG, dass auch der soziale Status und chronische Erkrankungen einbezogen werden.

Damit Betroffene besser ihre Rechte durchsetzen können, wurde bei der Verwaltung eine Ombudstelle zur Beratung von Betroffenen sowie Einzelfall und Verbandsklagerecht eingeführt.

Wir möchten das Gesetz aus der Perspektive von Menschen mit Migrationsgeschichte betrachten und besprechen, was es für diese für Verbesserungen bringt.

Termine:

Donnerstag, 24. Juni 2021 und Freitag 25. Juni 2021
jeweils 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr per Videokonferenz

Anmeldung per Email: zusammenhalt-staerken@hausderkulturen.org