Stellungnahme zur Situation des Göttinger Kreisverbands der Partei DIE LINKE.

Aus der gegenwärtigen Situation des Göttinger Kreisverbandes und der Zuspitzung der Spannungen im KreissprecherInnenrat, ergibt sich für die Notwendigkeit zu einer Stellungnahme zu den Aufgaben von Orts- und Kreisverband.

Laut Bundesatzung sind die „Kreisverbände […] kleinsten Gebietsverbände mit selbstständiger Kassenführung und eigener Finanzplanung“ (§ 13 (7). Demgegenüber ist die Bildung von Ortsverbänden oder Basisgruppen fakultativ (vgl. §§ 13 (8) u. 13 (9) Bundessatzung; zu den im Kreisverband beschlossenen Modalitäten s. § 6 Kreissatzung). Damit fallen dem Kreisverband, d. h. dem ihn zwischen den Mitgliederversammlungen repräsentierenden KreissprecherInnenrat (KSR), wichtige und auch für die Arbeit des Ortsverbands bedeutsame Aufgaben zu: Neben der Vorbereitung und Einberufung von Kreismitgliederversammlungen (KMV) gehören hierzu die Organisation der Kreisgeschäftsstelle oder die Öffenlichkeitsdarstellung (vgl. § 4 (6) Kreissatzung). Für uns bedeutsam ist ferner, daß neben dem Europabüro der Kreisverband der wichtigste Mieter des Roten Zentrums ist, dessen Mietvertrag formell bereits Ende Juni erloschen ist, er also dringend neu verhandelt werden muß.

Die Aufgaben des Ortsverbandes Göttingen sind demgegenüber nachgeordnet, da er ja über keine eigene Kassenführung verfügt (vgl. g § 6 (6) Kreissatzung). Üblicherweise gehört zu den Aufgaben des Ortsverbands, d. h. des ihn repräsentierenden OrtssprecherInnenrats (OSR), neben der Organsation von Infoständen im Stadtgebiet, die Einberufung, Durchführung und Leitung von Ortsmitgliederversammlungen. Dies geschieht in der Regel monatlich. Da dem OrtssprecherInnenrat – und auch der Ortsmitgliederversammlung – eine geringere Bedeutung für Organisationsfragen zukommt, besteht hier die Möglichkeit, stärker als in den Strukturen auf Kreisebene, inhaltlich zu arbeiten. Dies geschieht häufig durch die Einladung von ReferentInnen zu thematisch ausgerichteten Ortsmitgliederversammlungen.

Aus dieser Darstellung der unterschiedlichen Aufgaben der Strukturen auf Kreis- wie auf Ortsebene dürfte deutlich hervorgehen, weshalb wir als VertreterInnen des Ortsverbands Göttingen ebenfalls ein besonderes Interesse an der Arbeitsfähigkeit des uns überdachenden Kreisverbandes bzw. seines SprecherInnrates haben. Vor diesem Hintergrund ist es alarmierend, dass die Versuche, die anhaltende strukturelle Krise des Kreisverbandes konsensuell zu beheben, von Teilen des amtierenden KSR sowie einem Mitglied des Landesvorstands (LaVo) und bereits im Winter zum Rücktritt aufgeforderten Göttinger Ratsherrn der Weg einer weiteren Eskalation beschritten wird – eben von jenem Personenkreis, der bereits in Gestalt des besagten Göttinger LaVo-Mitglieds die Leitung des (an sich von Vertretern der gewählten Vorstände (KSR, OSR, SK der GöLi) und den KandidatInnen (bzw. deren Vertretungen)) zu besetzenden Wahlkampfteams an sich gerissen und durch die Einladung von Personen, die unter anderem in internen Emails bekundet haben, diesen „Haufen aufmischen“ zu wollen, dessen Arbeit erheblich erschwert hatte. Konkret ist die Arbeit eines vom gesamten KSR legitimierten (!) Vermittlungsgremiums (bestehend aus zwei VertreterInnen der beiden „Flügel“ und zwei ModeratorInnen), das eine KMV mit kollektivem Rücktritt und Neuwahl des KSR vorsah, zweimal Sabotageversuchen seitens obigen Personenkreises ausgesetzt gewesen: Der erste Versuch wurde von besagtem Göttinger LaVo-Mitglied unternommen, als es – satzungswidrig – mit Berufung auf seine Position auf Landesebene dem Layouter der Göttinger Blätter unmittelbar eine alternative KMV-Einladung und Tagesordnung aufnötigen wollte. Der zweite – ebenfalls satzungswidrige – Versuch ist die kürzlich über den LaVo verschickte KMV-Einladung durch eine nicht mehrheitliche und auch nicht beschlussfähige (vgl. § 8 (2) Kreissatzung) Zahl von KSR-Mitgliedern.

Wir sind nicht gewillt, die offenkundige Zusammenarbeit mit denjenigen, die diesen Kreisverband „aufmischen“ wollen, durch einzelne KSR-Mitglieder und ein LaVo-Mitglied sowie deren selbstherrliche Satzungsbrüche und putschistisches Verhalten weiter zu tolerieren. Die Funktionalität des Kreisverbands kann nicht von dem Geltungsbedürfnis einzelner seiner Mitglieder abhängig gemacht werden. Wir unterstützen daher die satzungsgemäße (vgl. § 3 (2) Kreissatzung) Einladung von einem Sechstel der Parteimitglieder zu einer KMV am 28. Juli um 18.00 im NaturFreunde-Haus, deren Tagesordnung einen kollektiven Rücktritt des amtierenden KSR vorsieht. Diese KMV ist aufgefordert, dazu beizutragen, die funktionelle Ordnung des Kreisverbandes wiederherzustellen.

DIE LINKE. Ortsverband Göttingen

SprecherInnenrat