Strafen und Sanktionen bei Hartz IV streichen

Die Linke. Nds

Während die Bundesagentur für Arbeit von sinkenden Sanktionsquoten bei Hartz IV spricht, ist sie jedoch leicht gestiegen. Im Jahr 2018 wurden bundesweit knapp 904.000 Sanktionen ausgesprochen. Das waren zwar rund 50.000 Sanktionen weniger als in 2017. Tatsächlich stieg aber die Quote von 3,1 auf 3,2 Prozent an. In Niedersachsen zeigt sich ein ähnliches Bild. 2018 wurden 82.700 Geldkürzungen neu verhängt. Auch hier waren das rund 4.800 weniger Sanktionen als in 2017, jedoch stieg hier die Quote ebenfalls von 3 auf 3,1 Prozent an. Allerdings beschönigt diese Statistik das tatsächliche Ausmaß der Sanktionen und bedient sich einer cleveren Zähltechnik. Der niedersächsische Jahresdurchschnitt von monatlich rund 12.400 Sanktionierten mit mindesten einer Sanktion ignoriert, dass es sich nicht jeden Monat um dieselben Betroffenen handelt. So gab es in 2018 knapp 37.900 neu sanktionierte Hartz-IV-Leistungsberechtigte in Niedersachsen. Ebenfalls werden mehrfache Sanktionen in den einzelnen Bundesländern nicht ausgewiesen. Bundesweit lag die Sanktionsquote bei 8,5 Prozent, sofern alle Sanktionen gezählt werden.

Grund der Geldkürzungen waren jedoch nicht die Ablehnung von Jobangeboten oder deren Bewerbung. Tatsächlich wurden mehr als drei Viertel der Sanktionen in Niedersachsen aufgrund von Terminversäumnissen verhängt. In diesem Fall kürzt das Amt den Regelsatz um „nur“ zehn Prozent. Bei schweren „Verstößen“, wie den Abbruch einer Trainingsmaßnahme, Verstoß gegen den Vertrag zwischen Jobcenter und Erwerbslosen oder die Weigerung einen Ein-Euro-Job anzunehmen, wird der Hartz-IV-Satz um jeweils 30 Prozent gekürzt. Über 25-jährigen wird die Leistung beim zweiten „Vergehen“ um 60 Prozent und beim dritten Mal komplett gestrichen. Härtere Bestrafungen erfahren junge Menschen von 15 bis 25 Jahre. Hier wird bereits das erste „Vergehen“ mit dem kompletten Regelsatzentzug bestraft und im Wiederholungsfall auch die Mietkosten einbehalten, sofern sie einen eigenen Haushalt führen.

Hierzu erklärt Lars Leopold, Landesvorsitzender der niedersächsischen Linken: „Jede Sanktion ist eine Sanktion zu viel und stürzt Betroffene in existenzielle Schwierigkeiten. Sozialleistungen sind keine Almosen, die man den Betroffenen wie ungezogenen Kindern das Taschengeld kürzen darf. Hier geht es um soziale Rechte in unserer Gesellschaft. Diese Rechte werden durch die Sanktionen verletzt, um die Menschen in miese und schlecht bezahlte Arbeit zu zwingen.“

Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin, DIE LINKE Niedersachsen ergänzt: „Dass die Jobcenter keine Scheu haben den Arbeitslosengeld-II-Berechtigten das Geld komplett zu entziehen, zeigt die durchschnittliche Anzahl von über 700 Fällen im Monat. Diese stieg sogar leicht zu 2017 an. Diese Handlung ist menschenverachtend und führt zu einem Existenzkampf, der in Schulden führt oder gar in die Obdachlosigkeit. Dem ist sofort ein Ende zu setzen.“

DIE LINKE. Niedersachsen fordert die Einführung einer sanktionsfreien Mindestsicherung von 1.050 Euro monatlich und ein Vermittlungsstopp in den prekären Arbeitsmarkt unter Sanktionsandrohung.