BGH-Urteil gegen Betriebsräte ist Angriff auf Arbeiter*innen

Die Linke. Nds

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) wurden zahlreichen Betriebsräten Gehälter gekürzt. Dagegen sind nun bei mehreren Arbeitsgerichten Verfahren anhängig. Dazu sagt Franziska Junker, Co-Vorsitzende der Partei DIE LINKE Niedersachsen:

„Das Urteil des BGH ist ein klarer Angriff auf die Arbeiterklasse. Das Urteil sagt, dass Betriebsratsarbeit ´Ehrenamt´ und nicht so ´wertvoll´ sei, als wenn ich meine normale Arbeit nachgehen würde. Die Betriebsräte kämpfen aber um gute Arbeitsplätze - und das ist kein Ehrenamt, sondern eine harte und verantwortungsvolle Arbeit. Das die Mitbestimmung in den Betrieben immer weiter ausgehöhlt wurde und wird, ist die Verantwortung der PolitikOhne legitimierte und anerkannte Bezahlungsregelungen bleiben Betriebsräte immer dem Verdacht der persönlichen Bereicherung ausgesetzt. Die Verdächtigungen und womöglich strafrechtliche Ermittlungen sind ein unwürdiger Zustand für unsere Betriebsräte. Wir brauchen motivierte Arbeitnehmervertreter, die die Interessen der Arbeiterklasse vertreten. Mitbestimmung ist ein elementarer Baustein der Demokratie, die Betriebsräte müssen fair bezahlt werden.“

Durch die aktuelle Gesetzeslage werden Betriebsratsmitglieder bei der Betriebsratsvergütung benachteiligt. 1972 wurde der gesetzliche Anspruch auf Freistellung eingeführt, hier bestimmt der Paragraph 37 des Betriebsverfassungsgesetzes, dass das Entgelt von Betriebsräten nicht geringer sein soll als der vergleichbare Arbeitnehmer*innen. Der Verweis auf vergleichbare Arbeitnehmer*innen soll vor Benachteiligung schützen, also ein Schutz nach unten sein. Leider wirkt die Regelung aber heute vor allem als eine Begrenzung nach oben.

DIE LINKE Niedersachsen unterstützt die angestrebte Gesetzesnovellierung der Gewerkschaften. Dabei soll das in Paragraph 37(4) des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegte Vergleichungsprinzip um folgenden Zusatz ergänzt werden: „Bei der Bemessung des Arbeitsentgelts und der allgemeinen Zuwendungen sind die zur Wahrnehmung der Betriebsratstätigkeit erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen wie auch die auf Dauer wahrgenommenen Aufgaben und Verantwortung zu berücksichtigen.“