GöVB: Union Busting-Kanzlei gegen Betriebsratsmitglied

Heute am Dienstag, fand am Arbeitsgericht Göttingen der erste Termin im Prozess zwischen einem Betriebsratsmitglied der Göttinger Verkehrsbetriebe und seiner Arbeitgeberin aufgrund der fristlosen Kündigung desselben statt. Der Termin verläuft ohne Einigung.

Als Die Linke Göttingen/Osterode begleiten wir das betroffene Betriebsratsmitglied solidarisch.

Im Rahmen der letzten Tarifauseinandersetzungen (TV-N) hat bei den Göttinger Verkehrsbetrieben ein großer gewerkschaftlicher Aufbau stattgefunden. Ziele der Kolleg:innen waren bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen haben viele Kolleg:innen erkannt, dass ihre Auseinandersetzungen politische Auseinandersetzungen sind, was sich auch an der guten Zusammenarbeit mit Klimaaktivist:innen vor Ort gezeigt hat.

Die Göttinger Vekehrsbetriebe, als hundertprozentige Tochter der Stadt Göttingen, lassen sich in der Auseinandersetzung mit dem Betriebsratsmitglied von der Kanzlei Schreiner und Partner vertreten, die bekannt für sogenanntes Union Busting1 ist, sogar offen mit Schulungen wirbt "störende Arbeitnehmer" auf "kreative" Weise kündigen zu können.

Auch am heutigen Prozesstag wurde dieser Charakter der Kanzlei, die durch Ablenkungen vom eigentlichen Tatvorwurf und Zuspitzungen auffiel, bereits deutlich. "Da drängt sich doch die Vermutung auf, dem Betrieb sei diese gewerkschaftliche und politische Aktivität der Kollegen ein Dorn im Auge.", so Lena Bödeker, Kreissprecherin der Linken Göttingen/Osterode.

Lisa Zumbrock, ebenfalls Kreissprecherin, fügt hinzu: „Es ist völlig inakzeptabel, dass sich ein Unternehmen in öffentlicher Hand, durch eine Kanzlei vertreten lässt, die schon häufig aktiv gegen gewerkschaftliche Mitbestimmung im Betrieb vorgegangen ist. Wir werden da weiter hinschauen.

 

1 „Der Begriff "Union Busting" kommt aus dem Englischen und bedeutet übersetzt Gewerkschaften sprengen, bekämpfen, kaputtmachen. Gemeint ist das systematische und professionell geplante Vorgehen gegen gewerkschaftliche Interessenvertretungen. In Deutschland geht es dabei meistens um die Be- oder Verhinderung von Betriebsratsarbeit. Phänomen, das es eigentlich gar nicht geben dürfte“ (DGB 2022).