LINKE: Mittagsangebote müssen für bedürftige Kinder zugänglich sein

Kreistag

Durch den erneuten Lockdown ist abermals das kostenlose Mittagessen für Kinder aus einkommensschwachen Familien weggefallen. Zwar gibt es hier ein Angebot des Landkreises für ein außerschulisches Mittagsessen, das von den Leistungsberechtigten bei aufgeführten (örtlichen) Dienstleistern bestellt werden kann.

Dieses Angebot wird aber, wie der Landkreis in seiner Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Linke-Piraten-Partei+ zum Kreistag am 4.2.2021 bekannt gibt, nur „sehr verhalten“ in Anspruch genommen. Auch finden sich in der Antwort zwar Anbieter für den alten Kreis Göttingen, aber nicht für den Altkreis Osterode.

Fraktionsvorsitzender und Schulausschussmitglied Dr. Eckhard Fascher: „Gerade arme Kinder und ihre Familien trifft die Coronakrise besonders hart. Wir fordern die Verwaltung auf, dafür zu sorgen, dass diejenigen Kinder, denen dies zusteht, auch Zugang zu einem kostenlosen Mittagessen erhalten und zwar überall im Landkreis, auch im Altkreis Osterode.“

Bereits im Frühjahr 2020 mussten die betroffenen Familien im Landkreis mehr als 3 Monate ohne das dringend zur Versorgung ihrer Kinder benötigte und ihnen rechtlich zustehende kostenlose Mittagessen auskommen. Eine Ersatzleistung wurde ihnen vom Landkreis nicht angeboten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung sieht eigentlich vor, dass Kindern aus Familien mir sehr niedrigen Einkommen, wenn ihnen ALG II, soziale Grundsicherung oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag zusteht, in den Schulen und Kindertagestätten das Mittagessen vom Staat finanziert wird. Damit soll erreicht werden, dass jedes Kind täglich ein warmes Essen erhält, was aufgrund der finanziellen Situation der Familien sonst nicht immer gewährleistet ist. Die mit dem Wegfall dieser Leistungen verbundenen Mehrkosten sind für die betroffenen Familien kaum zu schultern.

Sozialausschussmitglied Dr. Joachim Bons: „Wir begrüßen natürlich, dass Kindern bedürftiger Familien endlich die Möglichkeit geboten wird, auch zuhause die dringend benötigte kostenlose warme Mahlzeit erhalten zu können. Diese müssen allerdings auch Kenntnis von dem Angebot erhalten. Dass die Angebote nur ‚verhalten in Anspruch genommen‘ werden, könnte daran liegen, dass der Landkreis (nach eigener Angabe) seine Angebote letztlich ausschließlich durch Pressemitteilungen bekanntgegeben hat. Das reicht nun wirklich nicht. Wir fordern daher den Landkreis auf, alle leistungsberechtigen Familien durch die zuständigen Jobcenter und Sozialämter schriftlich zu informieren, um allen die Möglichkeit zu geben, die rechtlich zustehenden Leistungen wahrnehmen zu können. Die Kinder der ärmsten Familien unseres Landkreises dürfen nicht weiter zurückgelassen werden.“