Der Rat der Stadt Göttingen empfiehlt den Schulleiterinnen und Schulleitern, den Schulvorständen, den Elternvertretern und den Schülervertretungen der Schulen in Trägerschaft der Stadt Göttingen, keine Veranstaltungen mit sogenannten „Jugendoffizieren“ oder „Wehrberatern“ der Bundeswehr mehr durchzuführen. Wenn Schulleitungen und Schulvorstände Informationsveranstaltungen durchführen lassen wollen, unterstützt der Rat der Stadt Göttingen die Proteste von Initiativen gegen diese Informationsveranstaltungen. hier weiterlesen
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Sehr geehrte Mitglieder des Rates, werte Anwesende!
Ich danke für das Rederecht vor dem Rat zum Tagesordnungspunkt: Zukunftsvertrag …. Dank auch für dessen Beantragung durch die Fraktion der Göttinger Linke.
Ich bin vom Bündnis Lebenswertes Göttingen und weiteren Organisationen gebeten worden, zum aufgerufenen TOP Stellung zu nehmen.....hier weiterlesen
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...Die Situation der Haushalte der niedersächsischen Kommunen und hier speziell der Stadt
Göttingen ist jedes Jahr dramatischer geworden – Das kann auch nicht geleugnet werden.
Wir haben mit den Zinszahlungen für die Kredite die Banken reich gemacht und es war bei
weitem nicht nur die Sparkasse Göttingen, die bedient werden wollte!
Hier bleibt aus LINKER Sicht die Frage bestehen, wie weit man hier noch mitgehen will bis
diesem endlich der Riegel vorgeschoben werden soll und mit einem Zinsmoratorium als
einem kleinen Baustein für die Entschuldung der Kommunen – also auch der Stadt
Göttingen, begonnen werden soll.
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Resolution zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 05.11.2010
Appell zu den Kommunalfinanzen
Der Rat möge folgende Resolution auf Initiative des Bündnisses LEBENSWERTES GÖTTINGEN sowie der unterzeichnenden Organisationen Göttinger Umwelt- und Naturschutzzentrum (GUNZ) e.V., NaturFreunde Ortsgruppe Göttingen, Verein für Umwelt- und Konfliktforschung e.V., Initiative für eine humane Welt (IHW), Göttinger Friedensbüro, Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Göttingen e.V., Paritätischer Wohlfahrtsverband - Kreisverband Göttingen, Frauen-Notruf Göttingen e.V., Göttinger AIDS-Hilfe e.V., Kontakt in Krisen e.V., Frauenhaus Göttingen e.V., Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e.V., Selbsthilfegruppe Göttingen für Tinnitus Morbus Menière und Hörstörungen in der Deutschen Tinnitus-Liga e.V., Kneipp-Verein Göttingen e.V., Freie Altenarbeit Göttingen e.V., Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Göttingen, DGB Region Südniedersachsen-Harz, ver.di Ortsverein Göttingen e.V., Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe (GALG), Bündnis gegen Ämterschikane, Runder Tisch ARMES GÖTTINGEN und weiterer Unterzeichnender, beschließen:
Das sogenannte Haushaltssicherungskonzept der Stadt Göttingen scheint zwar auf den ersten Blick tiefgreifende Einschnitte bei Kultur und Sozialem zu vermeiden. Es ist aber nur der erste Schritt an Kürzungen, dem offenbar in den nächsten Jahren weitere folgen sollen. Außerdem hängen von Zahlungen der Stadt auch ergänzende Mittel des Landes, des Bundes und anderer Geldgeber ab, so dass die Folgen der Einschnitte doch schärfer sind, als sie auf den ersten Blick erscheinen. Wir lehnen diese Kürzungen grundsätzlich ab. Sie leisten einen weiteren Beitrag zur allgemeinen bundesweiten Tendenz: Die Masseneinkommen werden weiter fallen und die Infrastruktur unseres Staates wird massiv reduziert, öffentliche Daseinsvorsorge soll weiter privatisiert werden. hier weiterlesen...
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Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 10.9.2010
„ Entschuldigung der Göttinger Polizei “
Der Rat der Stadt möge folgende Resolution beschließen:
Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Göttinger Polizei, in Person von Polizeipräsident Robert Kruse, auf, sich für grobe Verfehlungen und Falschinformationen im Kontext der Ermittlungen einer Verpuffung im Kreishaus, bei der falsch informierten Öffentlichkeit und den in Mitleidenschaft Gezogenen Personen zu entschuldigen.
Der Rat der Stadt Göttingen nimmt diese Rufschädigung von jungen Göttinger Bürgerinnen und Bürgern nicht hin und hofft, dass derartige Verfehlungen eines hochrangigen Beamten der Polizei ein weiteres Mal nicht vorkommen mögen. Dieser Beschluss des Rates der Stadt Göttingen wird dem niedersächsischen Landtag und dem Innenminister Schünemann zur Kenntnis gegeben.
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Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 9.6.2010
„Eltern- und Beiräte in Kitas verbindlich mit einbeziehen“
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen, dass der Leistungskatalog im Leistungs- und Budgetvertrag für Kindertagesstätten um die Überprüfung von eingerichteten Elternräten und Beiräten erweitert wird.
Begründung:
Im § 10 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) ist die Einrichtung eines Beirates oder eines anderen Gremiums mit vorgegebener personeller Besetzung festgelegt. Wichtige Entscheidungen des Trägers sind mit diesem Gremium abzustimmen.
Dieses festgelegte Mitbestimmungsgremium garantiert die Mitbestimmung von Eltern. Es kann nicht sein, dass Träger auf dieses Gremium verzichten und den Eltern und Mitarbeitern ihre demokratischen Mitbestimmungsrechte entzieht. Da nicht zu verlangen ist, dass Eltern ihre Rechte aus dem KiTaG kennen, sollte die Stadt Göttingen als Vertragspartner der Träger diese Kontrolle übernehmen.
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Resolution für den Rat der Stadt Göttingen am 9.6.2010
„Unterrichtsversorgung für eine Ganztagsschule sichern“
Der Rat der Stadt Göttingen fordert die Landesregierung Niedersachsen auf, die für die Grundschulganztagsschulen benötigten Unterrichtsstunden von 2,5 Lehrerstunden auf – mindestens - 10 Lehrerstunden pro Woche zu erhöhen, damit die Unterrichtsversorgung für eine Ganztagsschule angemessen gesichert ist.
Begründung:
Der Bedarf an Schulkindbetreuung hat sich aufgrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingen erhöht. Wie im Krippen- und Kindergartenbereich benötigen heute viele Eltern eine ganztägige Betreuung im Grundschulbereich, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Dies ist nicht allein durch die Kommune zu leisten, sondern es bedarf seitens der Landesregierung nicht nur den Namen Ganztagsschule, sondern besonders die personelle Ausstattung der Schulen, damit ein Ganztagsbetrieb durchgeführt werden kann. Das Land sollte somit seiner Verpflichtung nachkommen und mindestens bis 15.30 Uhr die personelle Betreuung sichern. Die darüber hinausgehende Betreuung bis 17.00 Uhr und eine angemessene Ferienbetreuung ist von der Kommune bereit zu stellen.