
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und –kollegen, sehr verehrte Damen und Herren
Leere kommunale Kassen sind kein naturgegebener Sachzwang, sondern durch konkrete politische Weichenstellungen auf Bundes- und Landesebene erzeugt. Insbesondere die zahlreichen Steuergeschenke seit dem Jahr 2000, beschlossen im Bund von SPD, Grünen, CDU und FDP für Reiche und Unternehmen, haben zu einer Krise der Kommunalfinanzen geführt. Dadurch wird das Selbstverwaltungsrecht und damit die kommunale Demokratie zunehmend untergraben. Die, die jetzt hier ihr Weh klagen, gehören doch den Parteien an, die Schuld daran sind, dass der Stadt Hann. Münden z.B. nur noch ein kümmerlicher Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit verbleibt, die Angebote für Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden und Arbeitsplätze in Gefahr geraten.
Im Strategiepapier empfiehlt der Bürgermeister dem Rat und der Verwaltung die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Hier heißt es u. a.:
Nur über attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche bewegen wir junge Familien dazu, sich in unserer Stadt niederzulassen. Kinderbetreungs- und Bildungsangebote sind dabei ebenso von Bedeutung, wie eine familienfreundliche Grundstückspolitik.
Das Haushaltssicherungskonzept sagt etwas anderes, z.B.:
Aufgabe von nicht mehr frequentierten Spielplätzen zum nächst möglichen Zeitpunkt. Folgendes dazu: Viele Spielplätze in Hann. Münden und in den Ortschaften sind zu Stätten der Ödnis und Phantasielosigkeit verkommen, oft weisen sie hohe Gefahrenquellen auf. Doch anstatt vorhandene Missstände durch weiteren Abbau von Spielgeräten oder die Schließung von Spielplätzen noch zu verstärken, muss ein umfassendes Spielplatzerneuerungsprogramm durchgeführt werden. Auch die CDU hat im letzten Kommunalwahlkampf mehr Kinderspielplätze gefordert.
Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten:
Der Eigenanteil der Eltern soll stufenweise erhöht werden. Ab 2015 sollen die Eltern die Kosten dafür voll übernehmen.
Familienfreundliche Grundstückspolitik:
Auf Antrag der SPD hat der Rat in seiner Sitzung vom 15.12.2011 mehrheitlich die Erhöhung der Grundsteuern beschlossen. Diese Erhöhung belastet hauptsächlich Familien. Einführung einer Personalbörse innerhalb des „Konzerns Stadt“, um Personal zielgerichtet einzusetzen, da gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an. Sowohl bei der Vorstellung eines Konzerns Stadt als auch bei der Einführung einer Personalbörse. Seit Jahren wird nun schon Personal reduziert. Es ufert mittlerweile schon insofern aus, dass man als Mitglied des Rates, welches sein Antragsrecht, das eines der wesentlichen Elemente des verfassungsunmittelbaren Mitwirkungsrechts ist sowie das Auskunftsrecht NKomVG §56 wahrnimmt, als große Belastung für die Verwaltung dargestellt wird.
Ratsverkleinerung:
Hier werden die Hürden zum Erlangen von Mandaten für kleine Parteien und Gruppierungen zu hoch gesetzt, aber vielleicht ist das ja auch die Absicht. Mein Änderungsantrag in der Ratssitzung vom 03.11.2011 zur Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung wurde abgelehnt. Da war einem das eigene Hemd dann doch wohl näher, als die finanzielle Situation der Stadt.
Veränderung des Personaleinsatzes im Museum:
Soll wohl heißen: Vollzeitstellen werden abgeschafft und durch mehrere Minijobs, 400€-Jobs ersetzt, gleich Förderung von prekärer Beschäftigung, dem kann man nur ablehnend gegenüberstehen. Mit der Förderung von prekärer Beschäftigung haben ja auch wiederum die Parteien, die für marode Kommunen gesorgt haben genug angerichtet, sprich arm trotz Arbeit, Altersarmut, steigende Sozialleistungen, die dann wiederum die Kommune zu schultern hat. Und der Niedriglohn ist oft weiblich. Je niedriger die Entlohnung, um so mehr Frauen sind betroffen.
Feuerwehr:
Hat man aus den schweren Bränden in der Innenstadt nichts gelernt? Immer wieder werden die Einsätze der Feuerwehr gelobt und das zurecht. Hier bedarf es keiner Kürzung, sondern einer Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes. Ganz besonders wichtig für eine Fachwerkstadt.
Verkauf aller vermarktungsfähigen Flächen:
Das ist unverantwortlich und ändert letztlich nichts an der grundsätzlichen desolaten Situation der kommunalen Finanzen. Im Gegenteil, sie machen die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger ärmer. Mit den einmaligen Einnahmen dieser Verkäufe wird die Schieflage des Haushaltes lediglich kurzfristig kaschiert, die kommunalen Finanzen jedoch keineswegs nachhaltig verbessert.
Mein Ratsantrag auf Anwendung Baugesetzbuch und Prüfung auf Einführung einer Leerstandssteuer bzw. Leerstandsabgabe wurde abgelehnt. Ein Grund, man wolle Anreize schaffen und nicht strafen.
Doch das Haushaltssicherungskonzept 2012 sowie der Haushalt 2012 sind ein ganzer Katalog, der überwiegend aus Bestrafungen für die Bürgerinnen und Bürger besteht. Das Ergebnis einer solchen Haushaltspolitik ist, dass sich die sozialen Verhältnisse für zahlreiche Menschen in unserer Stadt merklich verschlechtern und das gesellschaftliche Klima kälter und rauer wird.
Es gibt jedoch politische Alternativen, wenn man nur ernsthaft will und sich traut, die eigenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Bundes- und Landtag in die Pflicht zu nehmen. Wer eine auf Dauer gesicherte kommunale Selbstverwaltung erhalten will, wer eine gerechte Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Land und Kommune will, der kommt nicht umhin, die Asymmetrie der Verteilung anzugehen. Mittelfristiges Ziel muss es sein, den Kommunen wieder mindestens 20% am Gesamtsteueraufkommen zukommen zu lassen. Ziel muss es sein, dass Bund und Länder die Verantwortung dafür übernehmen, die von ihnen vorgegebenen gesetzlichen Aufgaben auch selbst zu finanzieren und nicht in weiten Teilen auf die Kommunen abzuwälzen.
Erst dann besteht wieder die Möglichkeit über solide Haushalte statt über Flickschustereien abzustimmen.
Ich werde weder dem Haushaltssicherungskonzept noch dem Haushalt, sowie der Haushaltssatzung zustimmen.
Vielen Dank
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes 037 – Fuchsberg-Ost – in Hedemünden gemäß anliegendem gelb umrandeten Planentwurf zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
Der erstmals in den siebziger Jahren entwickelte Bebauungsplan ist mittlerweile stark überholt und entspricht wegen dem Lärm von Bahnlinie, Autobahn und Umgehungsstraße und der veränderten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr den Vorgaben des § 1 BauGB. Zudem sind die Bebauungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
1. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt des Orts- und Landschaftsbildes baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Dies ist nach den heutigen Gegebenheiten nicht mehr der Fall. Auch die Bürger, die dort wohnen, sind zu schützen. Der Plan dient weder künftigen Generationen noch dient er dem Wohl der Allgemeinheit. Die Förderung der Stadtentwicklung ist hier offensichtlich nicht mehr gegeben.
2. § 1 Abs. 6 BauGB fordert folgende Gesichtspunkte, welche anhand des vorliegenden Bebauungsplanes zu betrachten sind:
a) Eine gesunde und sichere Wohnlage ist nicht mehr gegeben.
b) Die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung sind in dem Plan nicht mehr berücksichtigt.
c) Die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen sowie Freizeit und Erholung sind nicht mehr beachtet.
d) Der Bebauungsplan trägt in keiner Weise dazu bei, dass Orts- und Landschaftsbild zu gestalten.
e) Die Belange des Umweltschutzes sind durch die Lärmbelastung mehrerer Verkehrswege nicht berücksichtigt worden. Die Auswirkungen auf Luft und Klima sowie Gesundheit der Anwohner wurden unter den Tisch gekehrt. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Ausführung des Bebauungsplanes hat sich dermaßen in die Länge gezogen, dass der Wissensstand und die allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sich gegenüber dem Lärmgutachten von 1993 soweit verändert haben. Der Spielplatz, welcher an der Bahnlinie errichtet werden soll, liegt in einem Schallpegel, welcher die jetzt geltenden Höchstwerte weit überschreitet. Hinzu kommt der Elektrosmog von der Oberleitung, welcher auf die Kinder einwirkt. Dies muss zwangsläufig eine Veränderung des Bebauungsplanes nach sich ziehen. Bereits im Jahre 1975 hat der damalige Regierungspräsident in Hildesheim den Bebauungsplan wegen der noch zu bauenden Umgehungsstraße abgelehnt. Auch der Rat der Stadt Hann. Münden hat Anfang des Jahres 1994 beschlossen, dass in diesem Gebiet wegen der hohen Lärmbelastung nicht gebaut werden kann. Im Jahre 1997 wurde der Bebauungsplan fortgeführt, er wurde letztendlich am 01.07.1999 im Rat der Stadt beschlossen. Durch die Lärmbelastung und die hohen Investitionen der Hauseigentümer in Lärmschutzmaßnahmen ist das Baugebiet insgesamt unattraktiv geworden. Die Grundstücke lassen sich nicht verkaufen. Auf der anderen Seite müssen die Anlieger jedoch hohe Beiträge für die Erschließung zahlen. Mittlerweile belaufen sich die Kosten auf 36,50 € pro Quadratmeter, so dass diese Kosten die Grundstückspreise überholen. Hinzu kommen etwa 15 € pro Quadratmeter für passiven Lärmschutz zur Bahnlinie. Selbst die Stadt Hann. Münden scheint erkannt zu haben, dass die Grundstücke nicht verkauft werden können. Ansonsten hätte diese bestimmt bereits einige erworben, um sie Gewinn bringend zu verkaufen.
f) Auch die umweltbezogenen Auswirkungen auf die Güter sind nicht von der Hand zu weisen. Das Immissionsschutzrecht ist sträflich vernachlässigt worden. Die Europäischen Gemeinschaften haben Emissionsgrenzwerte festgelegt, die hier weit überschritten sind.
g) Bei der Ausstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Von diesen Vorgaben des Baugesetzbuches wurde stark abgewichen.
Die Stadt Hann. Münden hat die letzten 15 Jahre 65.000 € investiert. Die jährliche Belastung ist demnach gering. Einige Grundstückseigentümer in diesem Baugebiet werden weit mehr investieren müssen. Dies steht in keinem Verhältnis zu den Vorgaben des Baugesetzbuches. 17.000.000 € und mehr sollen in das nahe gelegene Römerlager investiert werden, das kann man als Beleidigung der Grundstückseigentümer auffassen.
Die niedersächsische Landgesellschaft mbH hatte bereits 1999 erklärt, keine weiteren Baugebiete zu erschließen, da es keine Nachfrage im Raum Hann. Münden gebe. Auch in Hedemünden gibt es genug Grundstücke, welche zur Bebauung zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung hält unter anderem an dem Baugebiet fest, weil sie der Meinung ist, dass die Mitarbeiter des neu angesiedelten Gewerbes Grundstücke dort erwerben würden. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn die Mitarbeiter sind in den Bereich Geringverdiener einzustufen. Die Mitarbeiter in den höheren Etagen werden sich wohl kaum ein Grundstück zwischen Autobahn und Eisenbahn kaufen. Das Baugebiet ist in der Form gestorben, eine angemessene Reduzierung ist unausweichlich.
Mit der Teilaufhebung des Bebauungsplanes wird auch das Umlegungsverfahren gegenstandslos. Das anhängige Gerichtsverfahren wird sich nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hann. Münden wohl in der Hauptsache erledigen, so dass das Gericht nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden hätte. Es ist wohl klar, dass das Gericht die Kosten der Stadt Hann. Münden auferlegen wird. Dies sollte aber in Anbetracht der Belastung der Bürger in Kauf genommen werden. Zudem trägt das zum Frieden in der Gemeinde Hedemünden bei. Dies wird der Ortsrat meines Erachtens auch befürworten.
Die Fraktion der Grünen hat bereits vor 13 Jahren damit begonnen, dieses Thema zu behandeln. Ein Antrag vom 30.05.2011 wurde am 30.06.2011 im Rat der Stadt Hann. Münden behandelt. Bis zum heutigen Tag wurde darüber jedoch noch nicht entschieden.
Dieser Antrag sowie der von Ratsherrn Bethke eingebrachte Änderungsantrag in Form der Stellungnahme des Ortsrates Hedemünden vom 07.04.2011 wurden vom Rat in seiner Sitzung vom 30.06.2011 zur weiteren Beratung und abschließenden Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Dieser Ratsauftrag ist jedoch fehlerhaft, da hierzu eine Beschlussfassung im Rat erforderlich ist. Hingewiesen auf diesen Fehler wurde in der 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2012 – nach fast 9 Monaten.
Die Stadt Hann. Münden ist letztendlich schon zum dritten Mal in Fernsehsendungen negativ dargestellt worden. Dies ist keine gute Werbung für die Stadt Hann. Münden. Im Rahmen der Stadtentwicklung und der Entwicklung des Tourismus ist es unabdingbar, eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes zu beschließen.
Eine Verweisung in Ausschüsse ist abzulehnen, da der Antrag klar ausdrückt, was in Zukunft geschehen soll. Beratungsbedarf nach all den Jahren kann keiner mehr bestehen.
Kirsten Klein
Ratsfrau

dass die in Anlage beigefügte Satzung über ein Jugendparlament sowie die Wahlordnung für ein Jugendparlament verabschiedet wird.
Städte und Gemeinden können mit dazu beitragen, dass jungen Menschen Handlungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsspielräume zur Verfügung stehen, um ihre eigenen Anliegen, Bedürfnisse und Vorstellungen selbstbestimmt entwickeln, diskutieren und auch leben zu können.
Die Bestimmungen des § 36 NKomVG sehen vor, dass die Stadt geeignete Verfahren entwickeln soll, um Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Dies ist dringend geboten und ich möchte es an einem nicht lange zurückliegenden Beispiel begründen. Mit Unverständnis habe ich bei meiner Arbeit als Vorsitzende des hiesigen Ortsverbands „DIE LINKE.“ im letzten Jahr zur Kenntnis genommen, dass die Jugendarbeit in den Stadtteilen und Ortsteilen auch in Bauwagen durchgeführt wurde. Jugendgruppen wurden Bauwagen als Ganzjahrestreff angeboten. Hier war keine qualifizierte Betreuung von und mit Jugendpflegern zu der sonst üblichen Jugendarbeit möglich. Eine solche Unterkunft ist zu klein, ist nicht beheizt, hat keinen Strom und keine Sanitären Einrichtungen. In dem Ortsteil Bonaforth wurden im letzten Jahr private Jugendräume gekündigt, die Organe der Stadt haben dies kaum zur Kenntnis genommen. Es wurde kein Ersatz geschaffen. Dies sind Beispiele dafür, dass Jugendliche an den Entscheidungen im Stadtrat und in der Stadtverwaltung kein Mitspracherecht haben. Ich fordere deshalb die Beteiligung der Jugend an politischen Entscheidungen, welche die Jugend in Hann. Münden betrifft. Wenn wir das politische Interesse junger Menschen aufgreifen und sie an kommunaler Mitgestaltung beteiligen wollen, dann müssen auch die Gremien dafür geschaffen werden. Jugendparlamente und andere Beteiligungsformen müssen dann mehr als nur „Spielwiesen“ sein und dürfen nicht nur Alibicharakter haben. Sie müssen gesicherte Mitbestimmungsformen enthalten, projektbezogen und ergebnisorientiert sein. Die Verabschiedung einer entsprechenden Satzung für ein Jugendparlament ist dringend notwendig. Vor Beschlussfassung sollen die Schülervertretungen der Schulen sowie der Stadtjugendring dazu Stellung nehmen. Selbst die Verantwortlichen der Partnerstadt Suresnes haben vor längerem ein entsprechendes Mitspracherecht der Jugendlichen eingeführt
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen:
1. Die Verwaltung wendet in begründeten Fällen den §177 des Baugesetzbuches
restriktiver an.
2. Die Verwaltung prüft auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes die
Einführung einer Leerstandssteuer bzw. – abgabe für private und gewerbliche
Leerstände.
In den letzten Jahren haben die Leerstände in der Innenstadt weiter zugenommen –
immer mehr Häuser stehen leer.
Die Leerstände in der Mündener Innenstadt stehen dem gewünschten Image einer
attraktiven Fachwerkstadt von touristischer Bedeutung entgegen.
Oftmals werden leer stehende Häuser als Abschreibungsobjekte gehalten und die
Motivation, sie einer Nutzung zu zuführen, ist nicht besonders ausgeprägt.
Leittragende dieser nicht nur in Hann. Münden zu beobachtenden Entwicklung sind
die Kommunen, deren Bemühungen zur Belebung der Innenstädte dadurch
konterkariert werden.
Um den Druck auf die Besitzer dieser Immobilien zu erhöhen, die entsprechenden
Objekte mit der nötigen Ernsthaftigkeit einer Vermarktung oder Vermietung und
damit einer Nutzung zugänglich zu machen, bietet das Baugesetzbuch
Möglichkeiten, die zukünftig in Hann. Münden restriktiver gehandhabt werden sollten.
Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach §177 BauGB kann dazu
beitragen, dass dem ungebremsten Verfall von besonders markanten Gebäuden im
Stadtbild Einhalt geboten wird und sich der Bestand als reine Abschreibungsobjekte
für die Besitzer nicht lohnt.
Eine relativ neue Idee zur kommunalen Steuerung der Stadtentwicklung fand
Eingang in den Abschlussbericht der Stadt Völklingen zum Thema Stadtumbau West.
Darin wird die Möglichkeit einer so genannten Leerstandsabgabe skizziert:
„Über diese Instrumente hinaus wurde aus der speziellen Situation in Völklingen
heraus die Idee einer Leerstandsabgabe geboren, welche nicht ausgereift ist, hier
dennoch als Anstoß kurz vorgestellt werden soll. Grundgedanke und verfassungs-
rechtliche Grundlage der Idee ist die Sozialbindung des Eigentums entsprechend
Artikel 14 (II) GG:
Ziel der Leerstandsabgabe ist die Aktivierung von Eigentümern durch
wirtschaftlichen Zwang (Leerstandsabgabe) bei gleichzeitiger Bindung der Mittel
für Projekte im Stadtumbaugebiet. Funktionsprinzip: Nach erfolgloser Ableistung
des traditionellen Weges und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
(Stadtumbaugebiet, Konzept etc.) ist eine Leerstandsabgabe zu leisten. Die Höhe
der Abgabe richtet sich nach einem festzulegenden Schlüssel (z. B. Fläche,
Mietspiegel) und steigt schrittweise mit jedem Jahr des Leerstandes.
Die Abgaben fließen als zweckgebundene Mittel der Stadt zu und werden für andere
Maßnahmen im Stadtumbaugebiet (öffentlicher Raum, öffentliche Gebäude,
Förderung kooperationswilliger Investoren etc.) frei verwendet. Um Transparenz zu
garantieren sind dafür Richtlinien aufzustellen. Dem Eigentümer steht es an jeder
Stelle des Prozesses frei, zu investieren, zum Verkehrswert zu verkaufen oder weiter
steigende Leerstandsabgaben zu zahlen, mit welchen die Stadt inzwischen andere
Projekte fördern kann. Bei Investitionen können dem Eigentümer wie allen anderen
auch, Fördermittel zugesprochen werden.“
Dass die öffentliche Hand keinen Einfluss auf die Vermarktung privater Immobilien
habe, wird den Herausforderungen moderner Stadtplanung nicht gerecht.
Mit dem Baugesetzbuch und dem System kommunaler Abgaben und Steuern kann
die Kommune steuernd eingreifen. Die Stadt Hann. Münden sollte diese Instrumente
stärker als bisher nutzen und dabei auch neue und unkonventionelle Wege gehen.
Kirsten Klein, Ratsfrau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burhenne,
die Stadt Hann. Münden plant am Fuchsberg – Ost in Hedemünden Baugebiete. Da dieses
Areal zwischen der Bahnlinie und der Bundesautobahn liegt, ist die Lärmbelästigung für ein Wohngebiet nicht zumutbar, so schon festgestellt in einem ersten Lärmgutachten aus dem Jahr 1997.
Dass diese Lage für potenzielle Käufer unattraktiv ist, zeigt, dass es selbst für die schon erschlossenen Bauplätze keine Nachfrage gibt. Hier werben Besitzer dieser Grundstücke bekanntlicher Weise schon seit 10 Jahren – ohne Erfolg!
Grundeigentümer befürchten hier zu Recht, dass sie, sollten sie die Umlegungs- und Erschließungskosten vorfinanzieren müssen, auf horrenden Kosten sitzen bleiben. Für die meisten Grundeigentümer dieser Grundstücke bedeutet dies der finanzielle Ruin – Existenzen werden zerstört.
Die Stadt Hann. Münden entzieht sich mit ihrer Haltung gegen diese Bürgerinnen und Bürger der sozialen Verantwortung.
Die Fraktion im Stadtrat Münden Bündnis 90 / Die Grünen stellten am 30.05.2011 einen Antrag zum Baugebiet Fuchsberg – Ost: Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen das Umlegungsverfahren für das Baugebiet Fuchsberg – Ost einzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das Baugebiet aufzuheben.
In der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden vom 30.06.2011 wurde der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.05.2011 sowie der von Ratsherrn Bethke eingebrachte Änderungsantrag in Form der Stellungnahme des Ortsrates vom 07.04.2011 zur weiteren Beratung und abschließenden Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen, so nachzulesen in der Ratsniederschrift vom 30.06.2011.
Welcher Grund liegt vor, dass nach nun mehr als 8 Monaten noch keine weitere Beratung im Stadtentwicklungsausschuss mit abschließender Beschlussfassung stattgefunden hat, wie in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden am 30.06.2011 beschlossen?
Ich bitte Sie, mir die Frage schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Klein
Ratsfrau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burhenne,
das Gebäude der ehemaligen Firma C. F. Schröder Schleifmittelwerke GmbH steht direkt am Ortseingang an der B 3. Viele Auswärtige nehmen das kaputte Gebäude und den ungepflegten Bürgersteig zur Kenntnis. Dies stellt kein Aushängeschild dar, um Investoren in die Stadt zu locken.
Der Bürgersteig ist auf dieser Seite nicht begehbar, außerdem ist zu erwarten, dass die Schäden am Gebäude bald auch die Straße unbefahrbar machen. Der dortige
Zustand birgt trotz des aufgestellten Bauzaunes höchste Gefahren für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
1. Wurde mit der Verwaltungsgesellschaft der Grundstücke in Düsseldorf Kontakt aufgenommen, um auf die Gefahrenquellen hinzuweisen? Wenn ja, wann werden die Schäden am Gebäude beseitigt, damit der Bürgersteig wieder benutzt werden kann?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Ersatzvornahme sind gegeben, um den Bürgersteig wieder begehbar zu machen?
Ich bitte Sie, mir die Fragen schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Klein,
Ratsfrau


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burhenne,
das Haushaltssicherungskonzept sieht vor, dass die vorhandenen Dorfgemeinschaftshäuser in Vereinshände abgegeben werden sollen. Zwei DGH’s hat die Stadt Hann. Münden bereits an Vereine übergeben.
1. Wurden die Vereine, welche jetzt DGH’s verwalten, umsatz-, körperschafts- bzw. gewerbesteuerpflichtig, insbesondere im Hinblick auf Dauermietverträge und §64 Abgabenordnung? Wenn ja, welche Nachteile erleiden die Vereine dadurch?
2. Arbeiten die Vereinsmitglieder ehrenamtlich außerhalb des Zwecks des Vereins oder haben die Vereine zu diesem Zweck Arbeitsverträge mit der Pflicht zur Abgabe von Einkommenssteuern und Sozialbeiträgen geschlossen?
Ich bitte Sie, mir die Fragen schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Klein
Ratsfrau

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, sehr geehrte Damen und Herren
DIE LINKE. ist für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Standortsicherung der Krankenhausversorgung in Hann. Münden.
Das hier vorgelegte Konzept zur Zusammenführung von VKH und NZN bedeutet jedoch keine langfristige Beschäftigungssicherung. Zudem werden schon jetzt 19 Betten abgebaut und ab 2015 ist ein weiterer Bettenabbau zu erwarten. Dies wird zu einer Gefährdung der Krankenhausversorgung im Altkreis Münden führen. In den vergangenen Jahren war bereits zu beobachten, das mit der Überführung von Arbeitskräften in die Servicegesellschaften der Arbeiterwohlfahrt Gesundheitsdienste ( AWO-GSD ) Löhne gekürzt wurden.
Die AWO-GSD übernimmt nun das VKH und sichert die Beschäftigung nur bis Ende 2014. Ein langfristiges Beschäftigungskonzept über diesen Zeitraum hinaus existiert nicht – was danach passiert lässt das Unternehmen offen. Sicher ist hier eigentlich nur eins, nämlich dass das Risiko von den Kommunen getragen wird. Das halte ich für problematisch.
DIE LINKE. fordert stattdessen ein langfristiges Personalsicherungskonzept, um die bestehenden Arbeitsplätze und damit auch die Qualität der Gesundheitsversorgung in der Region um Hann. Münden zu sichern. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Fusion stets von Personalabbau auszugehen ist. Das beunruhigt wohl auch Lothar Richter von der Gewerkschaft Verdi.
Zu kritisieren sind ebenfalls die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen. Deren Politik ist derzeit lediglich auf Bettenreduzierung und Standortschließungen zur Kostensenkung im Gesundheitswesen ausgelegt. Damit stehen sie im deutlichen Widerspruch zu den Verlautbarungen ihrer Parteifreunde hier in Hann. Münden. Das fällt natürlich wieder unter das Mäntelchen der Verschwiegenheit. Diese Wahrheiten verschweigt man der Öffentlichkeit und insbesondere den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Unter Punkt 7 der Beschlussvorlage ist schon zu sehen, wie schwammig diese ganze Angelegenheit ist – hier wird mit Mutmaßungen gearbeitet. Es darf nicht sein, dass Gewinne stets privatisiert und Risiken und Verluste sozialisiert werden.
Es ist geradezu unerträglich, wenn sich SPD und Grüne hier als die großen Retter aufspielen und vom großen Wurf reden.
Fakt ist, die Politik von SPD und Grünen im Bund ausgebaut von CDU und FDP hat doch erst für die gesetzlichen Voraussetzungen gesorgt, dass hier alles den Bach runter geht.
Die Saat ist aufgegangen: Krankenhäuser müssen fusionieren oder werden geschlossen, Schulstandorte sind gefährdet, die Menschen müssen zu Dumpinglöhnen und immer schlechteren Bedingungen arbeiten. Millionen Menschen haben unsichere Jobs. Sie arbeiten unter enormen Druck ganz besonders in der Leiharbeit. Tariflich entlohnte und unbefristete Arbeitsplätze werden immer mehr verdrängt – arm trotz Arbeit. Die Kommunen sind finanziell am Ende. Und die Tafeln haben einen immer größeren Zulauf.
Dieser Politik haben wir zu verdanken, dass der Rat hier heute überhaupt zu diesem Thema zusammensitzt.
Da ich von dem hier vorgelegten Konzept nicht überzeugt bin, werde ich mich bei der Abstimmung enthalten.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
allein die Forderung nach einem Vertrag zur Lieferung von Ökostrom löst nicht das Problem einer umweltgerechten und kostengünstigen Energieversorgung. Die städtischen Anlagen können nicht allein Maßstab sein. Auch die allgemeine Forderung nach Energiesparlampen trägt nicht zur Lösung bei, da Energiesparlampen wegen ihres Quecksilber- und Gasgehaltes doch hohe Entsorgungskosten verursachen. Genauso wäre der Gesichtspunkt zu betrachten, ob der städtische Bereich nicht mit Elektrotankstellen ausgestattet werden soll, um noch mehr Touristen zu ziehen und Hann. Münden evtl. zu einer Hochburg von Elektrofahrzeugen zu machen. Was hier gefordert werden muss ist ein öko-soziales Gesamtkonzept und da ist der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen nicht weitgreifend genug.
Wer heute in der HNA aufmerksam den Leserbrief von Klaus Marquardt, der sich mit diesem Antrag auseinandergesetzt hat, gelesen hat, kommt zusätzlich ins Grübeln - was ist eigentlich noch Ökostrom?
Demnach können die Versorgungsbetriebe nach dem Erneuerbaren - Energien - Gesetz (EEG) §56 ihren Kunden den Ökostrom gar nicht mehr als Ökostrom verkaufen.
Somit würde derjenige, der Münden Ökostrom bezieht mit Sicherheit keinen EEG geförderten Strom kaufen wie z.B. aus dem Fulda - Wasserkraftwerk in der Stadt, sondern vielleicht Strom aus Atomkraft, der mit ausländischen Ökozertifikaten grün gewaschen wurde. Herr Marquardt führt hier das Beispiel Vattenfall an.
Eine Nutzung von Strom aus Atomenergie muss jedoch 100%ig ausgeschlossen sein.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
solange die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht neu geordnet sind und der kommunale Anteil am Gesamtsteueraufkommen, der zurzeit nur rund 13% beträgt, entschieden erhöht wird, wird es mit den Kommunen und somit auch mit Hann. Münden immer weiter bergab gehen. Sie können sich für das Haushaltssicherungskonzept noch weitere Steuern ausdenken, Steuern erhöhen, freiwillige Leistungen streichen und kürzen - es wird hauptsächlich wieder die treffen, denen es ohnehin schon nicht gut geht.
Die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages wird wieder die Geschäftsleute und die kleinen Betriebe treffen, die ohnehin schon um's Überleben kämpfen. Der Leerstand der Geschäfte in unserer Stadt ist doch auch nicht plötzlich vom Himmel gefallen. Bei der Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages werden die Geschäftsleute die Preise erhöhen - das bedeutet wiederum eine Mehrbelastung für die Kunden - was wiederum auch nicht dienlich für den Tourismus ist. Oder die Einnahmen der Geschäftsleute verringern sich und somit aber auch die Steuereinnahmen der Stadt. Nicht zu vergessen, dass durch die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages die Gefahr besteht, dass Arbeitsplätze abgebaut werden.
Eine Erhöhung der Grundsteuer B bedeutet insbesondere zusätzliche Kosten für Familien.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und Ratskollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Partei DIE LINKE. hat in ihrem Wahlprogramm stehen - Unterstützung der Mittelstands- und Handwerkerbetriebe sowie Förderung von Industrie und Gewerbe, welche einen Mindestlohn nicht unter 10€ zahlen und keine Leiharbeiter beschäftigen.
Aus diesem Grund habe ich im Zusammenhang Verkauf städtische Grundstücke im Gewerbegebiet Hedemünden-Nord² an die Firma Wessels und Müller eine schriftliche Anfrage an Herrn Bürgermeister Burhenne gestellt.
Im Vorfeld habe ich Herrn Bürgermeister Burhenne auf die Missstände bei Leiharbeit und die Auswirkungen von Niedriglöhnen aufmerksam gemacht. Weiter habe ich Herrn Bürgermeister Burhenne darüber informiert, dass mein Abstimmungsverhalten von der Beantwortung der Fragen abhängt.
Meine Fragen waren:
Die Beantwortung der Fragen war für mich höchst unbefriedigend. Herr Bürgermeister Burhenne verwies permanent auf die Informationsveranstaltung am 18. Okt. 2011 in der Hedemündener Turnhalle unter Beteiligung vieler Interessierter, in der die Firma Wessels+Müller sich vorgestellt und auf Fragen zum Unternehmen ausreichend beantwortet hat.
Die Krönung war der Schluss des Schreibens - Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich es erstaunlich finde, dass Sie Ihr Abstimmungsverhalten im Rat der Stadt Hann. Münden von der Beantwortung von sachfremden Fragen abhängig machen wollen. Dieses habe ich in meinem langen kommunalpolitischen Leben noch nicht erlebt.
Das zeigt, solange man lebt, man lernt nie aus, Herr Bürgermeister. Sie haben anscheinend noch nie darüber nachgedacht, dass Unternehmensansiedlung nicht gleich Wohlstand und Steuereinnahmen bedeutet. Siehe Nokia und andere Heuschrecken-Unternehmen.
Aber was interessieren schon Arbeitsbedingungen und Entlohnung?
Doch die Situation der Kommunalfinanzen ist auch ein Symtom für politische Fehlentscheidungen. Ein Beispiel ist der fehlende Mindestlohn. Mit dessen Einführung würden sich die hohen Sozialausgaben reduzieren und das Steueraufkommen erhöhen.
Soviel zum Thema sachfremde Fragen, Herr Bürgermeister.



Das Antwortschreiben von Bürgermeister Burhenne zeugt von Unwissenheit oder Verdrängung darüber, dass Unternehmensansiedlungen nicht gleich Wohlstand und Steuereinnahmen bedeutet. Siehe Nokia und andere Heuschrecken - Unternehmen. Was interessieren hier schon Arbeitsbedingungen und Entlohnung?!
Sehr geehrter Herr Burhenne,
die Firma Wessels + Müller AG aus Osnabrück plant im Gewerbegebiet Hedemünden – Nord² den Bau eines Logistikzentrums. Aus der Beschlussvorlage für den Rat der Stadt Hann. Münden ist zu entnehmen, dass an diesem Standort ca. 170 Personen Beschäftigung finden. In der HNA vom 20.10.2011 wurde berichtet, dass die Firma Wessels + Müller beabsichtigt 125 Mitarbeiter zu beschäftigen. Zudem wird eine Speditionsfirma als Subunternehmer rund 30 weitere Arbeitkräfte einstellen.
Fakt ist, immer mehr Menschen sind gezwungen, zu Niedriglöhnen zu arbeiten. Immer mehr Beschäftigte müssen, um ihre Existenz zu sichern zusätzlich ihren Armutslohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Während die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gezwungen sind, den vorenthaltenen Lohn zu finanzieren, drückt die Arbeitgeberseite die Löhne immer weiter.
Ein weiterer Aspekt ist die Leiharbeit. Die Zahl der Menschen, die als Leiharbeiter beschäftigt sind steigt stetig. Leiharbeit bedeutet modernes Sklaventum. Leiharbeit bedeutet arbeiten zu Dumpinglöhnen. Im Schnitt erhalten Leiharbeitskräfte 30% bis 50% weniger Lohn als Festangestellte für die gleiche Arbeit. Jeder achte Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche bekommt einen so niedrigen Lohn, dass er diesen mit Hartz IV aufstocken muss – subventioniert vom Steuerzahler. Auch die Arbeitsbedingungen der Leiharbeiter sind schlechter als die der Festangestellten. Umkleidekabinen und Kantinen dürfen viele Leiharbeitskräfte nicht benutzen. Weiterbildung gibt es nur für Festangestellte. Das Arbeitsunfallrisiko ist dreimal höher als bei regulär Beschäftigten. Vor allem aber haben Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Einsatzbetrieb keinen Kündigungsschutz und nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte.
Gute Löhne (nicht unter 10€) sind die Voraussetzung für ein Leben in Würde und für armutsfeste Renten.
Gute Löhne entlasten die städtischen Haushalte und führen zu höheren Steuereinnahmen.
1. Wie hoch ist der Stundenlohn, den die Firma Wessels und Müller sowie die
Subunternehmer an die Beschäftigten zahlen?
2. Werden Leiharbeitskräfte beschäftigt? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil?
3. Welche Arbeitsverträge haben die Beschäftigten (befristet / unbefristet; Vollzeit /
geringfügig)?
4. Gilt in den Unternehmen ein Tarifvertrag? Wenn ja, welcher?
5. Ist in den Unternehmen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen durch Betriebsräte
gewährleistet (bitte für jedes Unternehmen einzeln aufführen)?
Da mein Abstimmungsverhalten von der Beantwortung dieser Fragen abhängt, bitte ich Sie, mir die Fragen noch vor der Ratssitzung am 15.12.2011 schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen:
Die Stadt Hann. Münden wird beauftragt, die Sohnreystraße umzubenennen in Dietrich Bonhoeffer Straße.
Vor dem Hintergrund der von den Nazis ermordeten 6 Millionen Jüdinnen und Juden und dem ebenfalls betriebenen Völkermord an Sinti und Roma während der NS-Zeit ist ein Unterstützer dieser rassistischen Ideologien, wie es Heinrich Sohnrey war, als Namensträger einer Straße unerträglich.
Die Beibehaltung des Namens Sohnreystraße würde die rassistischen Ideologien der NS-Zeit und die damit verbundenen Verbrechen verharmlosen sowie dem Ansehen der Stadt Hann. Münden nachhaltig schaden.
Textquelle aus: Heinrich Sohnrey – Wikipedia
Heinrich Sohnrey, (geb. am 19. Juni 1859 in Jühnde; gest. am 26. Januar 1948 in Neuhaus im Solling) war Lehrer, Volksschriftsteller und Publizist.
1904 gründete er in Berlin den Verlag Deutsche Landbuchhandlung, in dem seine Bücher und Schriften ab jetzt erschienen. In seinen volkstümlichen Schriften vertrat er die Ideologie der Völkischen Bewegung und die Tendenzen des deutschtümelnden Nationalismus der das Wilhelminische Zeitalter bestimmte. Später unterstützte er die Blut- und- Boden- Ideologie der Nationalsozialisten; auch vielen seiner Romane und Erzählungen liegen zentrale Aspekte der NS-Ideologie zugrunde.
Im Vorwort seines zuerst 1927 als Die Geschichte vom schwarzbraunen Mädelein erschienen, 1938 bearbeiteten und nun als Das fremde Blut gedruckten Romans schrieb Sohnrey: „Mit jugendlichen Hoffnungen schicke ich sie (diese Geschichte) in die neue Welt des Dritten Reiches, in deren Gedankenkreise sie ja von Anfang an schon stand.“ Dieser Roman fügt sich – drei Jahre nach der Verabschiedung der Nürnberger Rassengesetze mit allen ihren gesetzlichen Konsequenzen – nahtlos in die Rassenpolitik der NSDAP ein und thematisiert u. a. den „Schutz des deutschen Blutes“ bzw. die Rassenschande sowie die Folgen des außerehelichen Geschlechtsverkehrs zwischen „Zigeunern“ und arischen Frauen (in deren gemeinsamen Familien es „mehr Kinder als Ferkel“ gibt).
Im Oktober 1933 gehörte er zu den 88 Schriftstellern, die das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler unterzeichneten. Gleichwohl er kein Mitglied der NSDAP war, zählte Sohnrey zu den erklärten Bewunderern Adolf Hitlers und der Politik der NSDAP.
Ende Textquelle
Dies sind nur kleine Auszüge einer Dokumentation zur Person Heinrich Sohnrey – doch sie sprechen für sich.
Auch viele Hann. Mündener Bürgerinnen und Bürger zählen zu den Opfern der grausamen NS-Zeit. Aus diesem Grund ist es nicht nur gerechtfertigt den Namen der Sohnreystraße zu ändern, sondern eine Verpflichtung der Stadt gegenüber allen Opfern dieser Zeit.
Textquelle aus: Dietrich Bonhoeffer - Wikipedia
Dietrich Bonhoeffer (geb. am 4. Februar 1906 in Breslau; gest. am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg) war ein lutherischer Theologe, profilierter Vertreter der bekennenden Kirche und Teilnehmer am deutschen Widerstand gegen den Nationalsozialismus.
Mit 24 Jahren habilitiert, wurde Bonhoeffer nach Auslandsaufenthalten Privatdozent für Evangelische Theologie in Berlin sowie Jugendreferent in der Vorgängerorganisation des ökumenischen Rates der Kirchen. Ab April 1933 nahm er öffentlich Stellung gegen die nationalsozialistische Judenverfolgung und engagierte sich im Kirchenkampf gegen die Deutschen Christen und den Arierparagraphen. Ab 1935 leitete er das Predigerseminar der Bekennenden Kirche in Finkenwalde, das, später illegal, bis 1940 bestand. Etwa ab 1938 schloss er sich dem Widerstand um Wilhelm Franz Canaris an. 1940 erhielt er Redeverbot und 1941 Schreibverbot. Am 5. April 1943 wurde er verhaftet und zwei Jahre später auf Befehl Adolf Hitlers als einer der letzten NS-Gegner, die mit dem Attentat vom 20. Juli 1944 in Verbindung gebracht wurden, hingerichtet.
Kirsten Klein
Ratsfrau
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006 – Ratifizierung für Deutschland am 24.02.2009 – BGBI. Teil II – 2008 – Seite 1419
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden fordert die Stadtverwaltung auf, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Unternehmen, Vereinen und Verbänden ein Konzept zu erarbeiten, dass behinderten Menschen ermöglicht, sich barrierefrei wie nicht behinderte Menschen in Hann. Münden zu bewegen.
Im Dezember 2006 hat die UN-Vollversammlung die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen. Damit sind die jahrzehntelangen Forderungen der Menschen mit Handicaps und ihrer Verbände endlich gehört worden.
Am 30.07.2011 hat der Ortsverband der Partei DIE LINKE. zu einem Stadtrundgang für Menschen mit Behinderungen eingeladen. Mit dabei war der behindertenpolitische Sprecher der Partei DIE LINKE. Kreisverband Göttingen, Ali Alssalami aus Rosdorf. Ali Alssalami ist selber auf den Rollstuhl angewiesen. Der Rundgang diente in erster Linie der Feststellung, ob sich Bürgerinnen, Bürger und auch gehandicapte Touristen mit einem Rollstuhl ohne Hilfe barrierefrei bewegen können. Aufgezeigt wurden z. B. folgenden Mängel: Der Zugang zum Amtsgericht war nicht möglich. Hier sollte dringend eine Lösung gefunden werden z. B. durch eine Hebebühne mit Plattform, die durch ein Schloss abschließbar ist. Ebenso war der Zugang zur Postagentur in der Bahnhofstraße nicht möglich. Das Rathaus in der Lotzestraße ist für Rollstuhlfahrer unzugänglich, allenfalls zu Großveranstaltungen wird außen eine Rampe an der Treppe angebracht. Das Kopfsteinpflaster ist zwar ein Ausdruck historischer Bedeutung der Stadt, doch stellt dies eine erhebliche Einschränkung für Menschen mit Behinderung, Rollatoren und auch Kinderwagen dar, besonders bei schlechten Wetterverhältnissen. Die Bürgersteige sind zwar eben, jedoch überwiegend wegen herumstehender Fahrzeuge, oder Benutzung durch Gastronomie nicht zu befahren. Zwangsläufig wird man gezwungen rechtswidrig und unter Umständen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr einzugehen. Das gleiche gilt für die Übergänge von einem Bürgersteig zum anderen. An dem Expo Projekt „Offener Wasserlauf“ kann man die Straße nicht überqueren. Die Inanspruchnahme der Gastronomie wird zum größten Teil an Treppenstufen und zu kleinen Türen scheitern. Selbst die Fahrt zu einer Toilette ist zu lang und gestaltet sich schwierig. Die wiedereröffnete Anlage auf dem Doktorwerder ist für Menschen, die auf einen Rollstuhl, oder Rollator angewiesen sind, nicht erreichbar. Die Fahrt zum Tanzwerder ist beschwerlich, da die Rampe der Mühlenbrücke über 6% Steigung aufweist und damit nicht der DIN Norm entspricht. Also bleibt nur die Fahrt über die Löwenbrücke. Die am nächsten gelegene Toilette wäre am Oberen Tor. In der Stadt vermisst man jedoch Wegweiser dorthin. Die hier aufgezeigten Mängel verstoßen gegen geltendes EU-Recht für Menschen mit Behinderung. Dies ist auch keine gute Werbung für den Tourismus in Hann. Münden. Die Einhaltung / Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13.12.2006 ist dringend geboten, damit behinderte Einwohnerinnen, Einwohner und Touristen sich wie nicht behinderte Menschen in Hann. Münden bewegen können.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen:
Der Rat der Stadt Hann. Münden fordert die Stadtverwaltung auf, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Parteien und Wählergemeinschaften ein Konzept zu erarbeiten, welches das Aufstellen und Aufhängen von Plakaten vor Wahlen auf bestimmte Örtlichkeiten begrenzt. Die Ergebnisse sollen dem Stadtrat zur Abstimmung über die Änderung der Satzung vom 09.03.2006 vorgelegt werden.
Vor den letzten Kommunalwahlen haben sich nicht alle Parteien an die Genehmigung zu § 18 NStrG gehalten. In der Kernstadt und in fast allen Ortsteilen waren die Plakate an den Stellen angebracht, welche nach der Genehmigung nicht erlaubt waren. Die Parteien und Wählergemeinschaften, welche die Plakate genehmigungskonform aufgestellt und aufgehängt haben, hatten dadurch einen Nachteil. Eine Begrenzung auf bestimmte Orte, z. B. von der Stadt aufgestellte Plakatwände, ist deshalb dringend erforderlich um eine Gleichbehandlung herzustellen.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §24 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
Abs. 3 wird gestrichen.
Die Begrenzung der Zahl der Anträge für Mitglieder der Ausschüsse, die nicht dem Rat angehören, trägt nicht zur Bürgernähe bei und läuft dem Bestreben, mehr Einwohnerinnen und Einwohner an der Willensbildung zu beteiligen, entgegen.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §18 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. Abs. 1 S. 3 wird wie folgt neu gefasst: „Zur Anfertigung des Protokolls ist die Beratung auf Tonband aufzunehmen, wenn diese von grundsätzlicher Bedeutung ist.“
2. In Abs. 2 S. 2 wird das Wort „ausgeschlossen“ durch die Worte „in Ausnahmefällen zulässig“ ersetzt.
Die Beschlussfassung über die Schließung der Grundschule in Hemeln hat gezeigt, wie die Argumente vieler Ratsfrauen und Ratsherren ständig wechseln oder wie standhaft einige sind. Um bis zur Genehmigung des Protokolls darauf zurückgreifen zu können, ist eine Aufnahme unumgänglich und darf sich nicht in einer Kannbestimmung wiederfinden. Insoweit ist es auch sinnvoll ein Wortprotokoll nicht grundsätzlich auszuschließen.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
In Abs. 1 S. 1 werden die Worte „kann eine“ durch die Worte „soll grundsätzlich“ ersetzt.
Den Anspruch des Bürgers auf Beteiligung ist höherwertig einzustufen und darf nicht auf eine Kannbestimmung reduziert werden. Dies führt auch zu einer Erhöhung der Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner an der politischen Willensbildung.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §14 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. In Abs. 4 S. 1 wird das Wort „Drittel“ durch das Wort „Fünftel“ ersetzt.
2. In Abs. 5 S. 1 wird „Über einen Antrag auf geheime Abstimmung wird mit Mehrheit beschlossen“ durch „Auf Antrag von einem Fünftel der anwesenden Mitglieder des Rates ist geheim abzustimmen“ ersetzt.
Den Anspruch der Bürger auf Öffentlichkeit der Entscheidungen und deren Anspruch auf eine bürgernahe Entscheidung ist gegenüber zu stellen. Das Verlangen nach einer bürgernahen Entscheidung ist dadurch gewahrt, dass der Sachinhalt öffentlich ist. Die öffentliche Abstimmung hingegen ist nicht immer ein Garant für eine bürgernahe Entscheidung. In größeren Fraktionen und Gruppen ist aus den Reihen seiner Mitglieder immer wieder mitgeteilt worden, dass diese sich dem Fraktions- oder Gruppenzwang unterwerfen sollen. Dies wird zwar nicht offen verlangt, hat aber oft Konsequenzen bei der Aufstellung der Listen zur nächsten Wahlperiode. Somit kann in besonderen Fällen keine Entscheidung getroffen werden, welche dem wirklichen Willen der Ratsmitglieder entspricht. Deshalb ist auch hier die Mehrheit auf das zulässige Mindestquorum von einem Fünftel zu reduzieren, damit größere Fraktionen oder Gruppen ihren Fraktionszwang nicht durchsetzen können. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass in vielen anderen Gesetzen geregelt ist, dass geheim abzustimmen ist, wenn eine Person der offenen Abstimmung widerspricht. Dies gilt insbesondere für Wahlen. Um eine Gleichheit herzustellen, ist der Antrag auf namentliche Abstimmung gleich zu behandeln.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §11 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. In Abs. 1 S. 1 werden die Worte „drei Vierteln“ durch die Worte „einem Fünftel“ ersetzt.
2. Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 3 eingefügt:
(3) „Einwohnerinnen und Einwohner können Anträge auf Anhörung nach Abs. 1 stellen. Der Antrag ist an die Ratsvorsitzende bzw. den Ratsvorsitzenden oder an ihren bzw. seinen Stellvertreter zu richten. Soweit der Rat die Anhörung beschließt, richtet sich die Redezeit der Einwohnerin oder des Einwohners nach der Redezeit für Ratsfrauen und Ratsherren.“
Um die Akzeptanz und Transparenz der Entscheidungen des Rates zu fördern ist eine weitergehende Einwohnerbeteiligung im Rahmen des § 62 Abs. 2 NKomVG dringend erforderlich. Man sollte den Einwohnerinnen und Einwohnern sowohl ein Antragsrecht zu billigen als auch ihre Anhörung in den Sitzungen auf deren Antrag ermöglichen. Um die Sitzungen nicht in die Länge zu ziehen, ist eine Begrenzung der Redezeit der Einwohnerinnen und Einwohner erforderlich.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. In Abs. 2 S. 1 werden die Worte „zwei Dritteln“ ersetzt durch die Worte „einem Fünftel“.
2. Nach Abs. 2 S. 1 wird folgender S. 2 eingefügt: „Dringlichkeit liegt vor, wenn durch eine Veränderung eines bestehenden Zustandes die Verwirklichung einer Entscheidung in der nächsten Sitzung vereitelt oder wesentlich erschwert wird.“
3. Abs. 4 S. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Der Rat kann einen Verhandlungsgegenstand von der Tagesordnung nur absetzen und zur Verhandlung in eine spätere Sitzung verweisen, wenn es sich um Vorlagen der Verwaltung handelt."
Die Entscheidung über die Dringlichkeit sollte mit dem zulässigen Mindestquorum von einem Fünftel zu fassen sein, da größere Fraktionen oder Gruppen im Vorteil gegenüber den kleinen Fraktionen, Gruppen oder Einzelmitgliedern wären und alle Eilanträge der „Kleineren“ sozusagen "abbügeln" könnten, auch wenn die Dringlichkeit vorliegt und so einen unwiederbringlichen Schaden für die Stadt Hann. Münden bzw. für die Einwohnerinnen und Einwohner herbeiführen könnten. Eine Definition, was Dringlichkeit ist, wäre aufzunehmen, um auch hier einer falschen Auslegung des Wortes „Dringlichkeit“ keinen Vorschub zu leisten.
Eine Verschiebung von Tagesordnungspunkten sollte nur möglich sein, wenn es sich um Vorlagen der Stadt handelt oder das Ende der Beratungszeit erreicht ist. Damit werden die kleinen Fraktionen, Gruppen oder einzelne Ratsmitglieder ebenfalls geschützt.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §5 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
Nach Abs. 7 wird folgender Abs. 8. eingefügt:
(8) „Die Einwohnerinnen und Einwohner sind befugt Anträge zu stellen. Die Anträge sind in die Tagesordnung aufzunehmen, wenn sie schriftlich begründet und unterschrieben sind und von mindestens einem Fünftel der anwesenden Mitglieder des Rates zur Beratung zugelassen werden.“
Um die Akzeptanz und Transparenz der Entscheidungen des Rates zu fördern ist eine weitergehende Einwohnerbeteiligung im Rahmen des § 62 Abs. 2 NKomVG dringend erforderlich. Aus diesem Grund sollte man den Einwohnerinnen und Einwohnern ein Antragsrecht zu billigen.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. Nach Abs. 2 wird folgende Abs. 3 bis 5 eingefügt:
(3) „Um die Öffentlichkeit zu fördern, beginnen die Sitzungen in der Regel um 19.00 Uhr und enden spätestens um 22.00 Uhr. Die laufende Beratung oder Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Ratsvorsitzende vorrangig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates.
(4) „Die Örtlichkeiten der Sitzungen sind immer so zu wählen, dass Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen ohne fremde Hilfe barrierefrei teilnehmen können.“
(5) „Die Sitzplätze für die Ratsfrauen und Ratsherren sind so aufzustellen, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer erkennen können, welcher Fraktion bzw. welcher Wählergruppe oder Partei sie angehören.“
2. Abs. 3 bis 5 werden Abs. 6 bis 8.
Begründung:
Die Partei DIE LINKE. Ortsverband Hann. Münden hat im Wahlprogramm mehr Transparenz der Entscheidungen des Stadtrates und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eingefordert. Um dies zu verwirklichen muss ein erster Schritt getan werden. In den bisherigen Legislaturperioden hatten die Bürgerinnen und Bürger kaum die Möglichkeit, die Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse zu besuchen, da die Sitzungszeiten zu den Tageszeiten festgelegt wurden, an denen die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sich am Arbeitsplatz befinden. Die Verschiebung der Sitzungszeiten in die Abendstunden ist dringend erforderlich. Im Dezember 2006 hat die UN-Vollversammlung die Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderung beschlossen. Damit sind die jahrzehntelangen Forderungen der Menschen mit Handicaps und ihrer Verbände endlich gehört worden. Ein bedeutender Punkt der UN-Konvention ist die Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben.
Kirsten Klein
Ratsfrau
Die Partei DIE LINKE. stellt den Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden, beschlossen am 03.11.2011.
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hann. Münden wie folgt zu ändern:
1. In Abs. 1 S. 1 werden die Worte „eine Woche“ durch die Worte „10 Tage“ ersetzt.
2. Abs. 1 S. 2 wird wie folgt gefasst: „Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Ladungen 13 Tage vor der Sitzung durch Aufgabe zur Post, als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz gem. §§ 3a und 41 VerwVfG bzw. § 126a BGB übermittelt oder den Ratsmitgliedern mit schriftlicher Empfangsbestätigung ausgehändigt worden sind."
3. Nach Abs. 1 S. 2 wird folgender S. 3 angefügt: „Die Übermittlung als elektronisches Textdokument gemäß § 126b BGB (E-Mail) ist nicht fristwahrend."
4. Abs. 1 S. 3 und 4 werden S. 4 und 5.
5. Nach Abs. 2 S. 1 wird folgender Satz angefügt: „Die Ratsfrauen und Ratsherren sind nicht verpflichtet, die Ladungen nebst Anlagen im Rathaus abzuholen."
6. Abs. 2 S. 2 wird S. 3.
7. Abs. 2 S. 3 wird wie folgt geändert: „Die Ratsfrauen und Ratsherren sind verpflichtet, Änderung ihrer Postanschrift umgehend der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister mitzuteilen."
8. Nach Abs. 2 S. 3 wird folgender Satz angefügt: „Zur Mitteilung beziehungsweise Änderung der E-Mail-Adresse sind sie nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen einer Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz vorliegen und der Empfänger den Zugang dazu eröffnet hat."
9. Abs. 2 S. 3 bis 5 werden S. 5 bis 7.
10. Abs. 2 S. 8 wird wie folgt geändert: „Zu jedem Tagesordnungspunkt mit Beschlussfassung ist grundsätzlich spätestens mit der Einladung eine Verwaltungsvorlage zu übermitteln, im Übrigen können diese auch nachgereicht werden."
11. Abs. 2 S. 9 wird gestrichen.
12. Abs. 2 S. 10 wird S. 9.
13. Abs. 2 S. 9 wird wie folgt neu gefasst: „Einer Übermittlung der Verwaltungsvorlage bedarf es nicht, wenn diese in dem elektronischen Informationssystemen der Stadt Hann. Münden spätestens mit der Einladung eingestellt wird und die jeweilige Ratsfrau bzw. der jeweilige Ratsherr unter diesen Voraussetzungen schriftlich auf die Übermittlung verzichtet hat."
14. Abs. 2 S. 9 und 10 werden S. 10 und 11.
Begründung:
Auf der Webseite der Stadt Hann. Münden ist nachzulesen, dass diese zurzeit nicht in der Lage ist elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz mittels Signaturkarte und Signatureinheit zu versenden. In Anbetracht dieser Situation ist es unverständlich, dass in der Geschäftsordnung allgemein von einem elektronischen Versand geschrieben wird. Diesbezüglich bedarf es einer Konkretisierung, was damit gemeint ist zumal die Stadt Hann. Münden nicht in der Lage ist, dieses durchzuführen. Die Übermittlung als elektronisches Dokument ist gem. § 3a VerwVfG auch von der Eröffnung des Zugangs durch die Ratsmitglieder abhängig. In Anbetracht dieser Situation ist eine Konkretisierung erforderlich, wenn die Übermittlung nicht nur auf dem Postweg beschränkt wird. Es soll auch eine Auslegung dahin gehend vermieden werden, dass eine Übermittlung als einfaches elektronisches Textdokument gem. § 126b BGB per Mail ausreicht.
Insoweit ist es auch unverständlich dass bei dieser Situation eine Verpflichtung besteht, die Änderung der E-Mail-Adresse mitzuteilen.
Die Erweiterung der Ladungsfrist auf 10 Tage ist in Anbetracht der Arbeitszeit mancher Ratsmitglieder beziehungsweise des Umfangs der Vorlagen unumgänglich, um eine ad hoc Entscheidung über komplexe Vorgänge zu vermeiden. In Anbetracht der Fiktion des Zugangs gem. § 41 Abs. 2 VerwVfG sollten sämtliche Unterlagen 13 Tage vorher übermittelt werden. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen durch Abholung im Rathaus oder Einsicht in das elektronische Informationssystem der Stadt sollte nur fristwahrend sein, wenn die Ratsfrauen und Ratsherren schriftlich erklären, dass sie auf die Übermittlung verzichten.
Genauso wichtig ist der Nachweis des Zugangs, dies geschieht entweder mit der Zugangsfiktion des § 41 VerwVfG von 3 Tagen nach Aufgabe zur Post bzw. der Rücksendung einer elektronischen Empfangsbestätigung bei Übermittlung als elektronisches Dokument.
Es ist nicht ersichtlich, warum dies bei der Aushändigung nicht auch bestätigt werden soll.
Kirsten Klein
Ratsfrau
in der Ratssitzung vom 03.11.2011 zur Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung).
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen, den §3 Absatz 1 im Antrag auf Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige (Aufwandsentschädigungssatzung) wie folgt zu ändern:
1. In Abs.1 S.1 Buchstabe (b) wird der Betrag 150,00€ durch den Betrag 135,00€
ersetzt.
2. In Abs. 1 S.1 Buchstabe (b) wird „als Aufstockungsbetrag je Fraktionsmitglied
7,50€“ gestrichen.
3. In Abs. 1 S.1 wird der Buchstabe (c) „an die Beigeordneten 31,50€“ gestrichen.
4. In Abs. 1 S.1 Buchstabe (d) wird der Betrag 110,00€ durch den Betrag 99,00€
ersetzt.
5. Abs. 2 wird gestrichen.
6. Aus Abs. 3 wird Abs. 2
7. Aus Abs. 4 wird Abs. 3
Begründung:
Bei dem Antrag auf Neufassung der Entschädigungssatzung unter dem Motto „Wir gehen mit gutem Beispiel voran“ und die aus der Verwaltungsvorlage hervorgehende jährliche Ersparnis in Höhe von 6.120€ kann der Eindruck entstehen, dass die Kürzung der Entschädigung nur vorgenommen wird, um bei Kürzungen im sozialen Bereich sowie Steuererhöhungen keinen Widerstand von den Einwohnerinnen und Einwohnern zu bekommen.
Die Aufwandsentschädigung reicht zwar gerade aus, um die notwendigsten Kosten des Mandats zu decken, was für Mandatsträger, welche nur Einnahmen nach SGB II ( Hartz IV) oder SGB XII bekommen, ein echtes Problem werden kann. Die zurzeit bestehenden Sätze liegen noch weit unter dem Steuerfreibetrag von 175,00€.
Wenn allerdings eine Kürzung notwendig ist, dann sollten die Kürzungen überall greifen. Das heißt, die Kürzung darf nicht nur die Ratsmitglieder und die stellvertretenden Bürgermeister treffen, sondern auch die Fraktionsvorsitzenden und die Ortsbürgermeister. Deshalb ist hier ebenfalls eine 10%ige Kürzung beim Sockelbetrag der Fraktionsvorsitzenden und bei der Entschädigung der Ortsbürgermeister vorzunehmen. Die Zusatzentschädigung für Beigeordnete ist nicht begründet und kann gänzlich entfallen. Die Zusatzentschädigung der Fraktionsvorsitzenden in Form einer „Kopfpauschale“ für jedes Fraktionsmitglied ist ebenfalls nicht begründet und ist gänzlich zu streichen. Die Arbeit einer großen Fraktion unterscheidet sich nicht von der Arbeit einer kleinen Fraktion.
Dadurch ergibt sich eine Ersparnis von 12.138,00€ im Haushaltsjahr. Erst eine Kürzung über 10.000,00€ macht die Neufassung der Entschädigungssatzung sinnvoll. Mit der zusätzlich eingesparten Summe in Höhe von 6018,00€ können soziale Projekte gefördert werden. Eine finanzielle Förderung könnte hier z. B. in die Arbeit des Mündener Vereins Bürgertreff fließen. Dieser Verein leistet eine höchst wichtige Arbeit für Menschen mit Migrationshintergrund. Die Hilfe der Stadt ist hier von großer Notwendigkeit.
Im Hinblick auf die demographische Entwicklung wäre ein weiteres Beispiel die Förderung von Dorfläden.
Kirsten Klein
Ratsfrau