
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, Herr Bürgermeister, liebe Ratskolleginnen und –kollegen, sehr verehrte Damen und Herren
Leere kommunale Kassen sind kein naturgegebener Sachzwang, sondern durch konkrete politische Weichenstellungen auf Bundes- und Landesebene erzeugt. Insbesondere die zahlreichen Steuergeschenke seit dem Jahr 2000, beschlossen im Bund von SPD, Grünen, CDU und FDP für Reiche und Unternehmen, haben zu einer Krise der Kommunalfinanzen geführt. Dadurch wird das Selbstverwaltungsrecht und damit die kommunale Demokratie zunehmend untergraben. Die, die jetzt hier ihr Weh klagen, gehören doch den Parteien an, die Schuld daran sind, dass der Stadt Hann. Münden z.B. nur noch ein kümmerlicher Rest an kommunaler Gestaltungsfähigkeit verbleibt, die Angebote für Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt werden und Arbeitsplätze in Gefahr geraten.
Im Strategiepapier empfiehlt der Bürgermeister dem Rat und der Verwaltung die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Hier heißt es u. a.:
Nur über attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche bewegen wir junge Familien dazu, sich in unserer Stadt niederzulassen. Kinderbetreungs- und Bildungsangebote sind dabei ebenso von Bedeutung, wie eine familienfreundliche Grundstückspolitik.
Das Haushaltssicherungskonzept sagt etwas anderes, z.B.:
Aufgabe von nicht mehr frequentierten Spielplätzen zum nächst möglichen Zeitpunkt. Folgendes dazu: Viele Spielplätze in Hann. Münden und in den Ortschaften sind zu Stätten der Ödnis und Phantasielosigkeit verkommen, oft weisen sie hohe Gefahrenquellen auf. Doch anstatt vorhandene Missstände durch weiteren Abbau von Spielgeräten oder die Schließung von Spielplätzen noch zu verstärken, muss ein umfassendes Spielplatzerneuerungsprogramm durchgeführt werden. Auch die CDU hat im letzten Kommunalwahlkampf mehr Kinderspielplätze gefordert.
Beförderung von Kindern zu Kindertagesstätten:
Der Eigenanteil der Eltern soll stufenweise erhöht werden. Ab 2015 sollen die Eltern die Kosten dafür voll übernehmen.
Familienfreundliche Grundstückspolitik:
Auf Antrag der SPD hat der Rat in seiner Sitzung vom 15.12.2011 mehrheitlich die Erhöhung der Grundsteuern beschlossen. Diese Erhöhung belastet hauptsächlich Familien. Einführung einer Personalbörse innerhalb des „Konzerns Stadt“, um Personal zielgerichtet einzusetzen, da gehen bei mir sämtliche Alarmglocken an. Sowohl bei der Vorstellung eines Konzerns Stadt als auch bei der Einführung einer Personalbörse. Seit Jahren wird nun schon Personal reduziert. Es ufert mittlerweile schon insofern aus, dass man als Mitglied des Rates, welches sein Antragsrecht, das eines der wesentlichen Elemente des verfassungsunmittelbaren Mitwirkungsrechts ist sowie das Auskunftsrecht NKomVG §56 wahrnimmt, als große Belastung für die Verwaltung dargestellt wird.
Ratsverkleinerung:
Hier werden die Hürden zum Erlangen von Mandaten für kleine Parteien und Gruppierungen zu hoch gesetzt, aber vielleicht ist das ja auch die Absicht. Mein Änderungsantrag in der Ratssitzung vom 03.11.2011 zur Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung wurde abgelehnt. Da war einem das eigene Hemd dann doch wohl näher, als die finanzielle Situation der Stadt.
Veränderung des Personaleinsatzes im Museum:
Soll wohl heißen: Vollzeitstellen werden abgeschafft und durch mehrere Minijobs, 400€-Jobs ersetzt, gleich Förderung von prekärer Beschäftigung, dem kann man nur ablehnend gegenüberstehen. Mit der Förderung von prekärer Beschäftigung haben ja auch wiederum die Parteien, die für marode Kommunen gesorgt haben genug angerichtet, sprich arm trotz Arbeit, Altersarmut, steigende Sozialleistungen, die dann wiederum die Kommune zu schultern hat. Und der Niedriglohn ist oft weiblich. Je niedriger die Entlohnung, um so mehr Frauen sind betroffen.
Feuerwehr:
Hat man aus den schweren Bränden in der Innenstadt nichts gelernt? Immer wieder werden die Einsätze der Feuerwehr gelobt und das zurecht. Hier bedarf es keiner Kürzung, sondern einer Förderung des Brand- und Katastrophenschutzes. Ganz besonders wichtig für eine Fachwerkstadt.
Verkauf aller vermarktungsfähigen Flächen:
Das ist unverantwortlich und ändert letztlich nichts an der grundsätzlichen desolaten Situation der kommunalen Finanzen. Im Gegenteil, sie machen die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger ärmer. Mit den einmaligen Einnahmen dieser Verkäufe wird die Schieflage des Haushaltes lediglich kurzfristig kaschiert, die kommunalen Finanzen jedoch keineswegs nachhaltig verbessert.
Mein Ratsantrag auf Anwendung Baugesetzbuch und Prüfung auf Einführung einer Leerstandssteuer bzw. Leerstandsabgabe wurde abgelehnt. Ein Grund, man wolle Anreize schaffen und nicht strafen.
Doch das Haushaltssicherungskonzept 2012 sowie der Haushalt 2012 sind ein ganzer Katalog, der überwiegend aus Bestrafungen für die Bürgerinnen und Bürger besteht. Das Ergebnis einer solchen Haushaltspolitik ist, dass sich die sozialen Verhältnisse für zahlreiche Menschen in unserer Stadt merklich verschlechtern und das gesellschaftliche Klima kälter und rauer wird.
Es gibt jedoch politische Alternativen, wenn man nur ernsthaft will und sich traut, die eigenen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Bundes- und Landtag in die Pflicht zu nehmen. Wer eine auf Dauer gesicherte kommunale Selbstverwaltung erhalten will, wer eine gerechte Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Land und Kommune will, der kommt nicht umhin, die Asymmetrie der Verteilung anzugehen. Mittelfristiges Ziel muss es sein, den Kommunen wieder mindestens 20% am Gesamtsteueraufkommen zukommen zu lassen. Ziel muss es sein, dass Bund und Länder die Verantwortung dafür übernehmen, die von ihnen vorgegebenen gesetzlichen Aufgaben auch selbst zu finanzieren und nicht in weiten Teilen auf die Kommunen abzuwälzen.
Erst dann besteht wieder die Möglichkeit über solide Haushalte statt über Flickschustereien abzustimmen.
Ich werde weder dem Haushaltssicherungskonzept noch dem Haushalt, sowie der Haushaltssatzung zustimmen.
Vielen Dank

Städte und Gemeinden können mit dazu beitragen, dass jungen Menschen Handlungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsspielräume zur Verfügung stehen, um ihre eigenen Anliegen, Bedürfnisse und Vorstellungen selbstbestimmt entwickeln, diskutieren und auch leben zu können.
Die Bestimmungen des § 36 NKomVG sehen vor, dass die Stadt geeignete Verfahren entwickeln soll, um Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Dies ist dringend geboten und ich möchte es an einem nicht lange zurückliegenden Beispiel begründen. Mit Unverständnis habe ich bei meiner Arbeit als Vorsitzende des hiesigen Ortsverbands „DIE LINKE.“ im letzten Jahr zur Kenntnis genommen, dass die Jugendarbeit in den Stadtteilen und Ortsteilen auch in Bauwagen durchgeführt wurde. Jugendgruppen wurden Bauwagen als Ganzjahrestreff angeboten. Hier war keine qualifizierte Betreuung von und mit Jugendpflegern zu der sonst üblichen Jugendarbeit möglich. Eine solche Unterkunft ist zu klein, ist nicht beheizt, hat keinen Strom und keine Sanitären Einrichtungen. In dem Ortsteil Bonaforth wurden im letzten Jahr private Jugendräume gekündigt, die Organe der Stadt haben dies kaum zur Kenntnis genommen. Es wurde kein Ersatz geschaffen. Dies sind Beispiele dafür, dass Jugendliche an den Entscheidungen im Stadtrat und in der Stadtverwaltung kein Mitspracherecht haben. Deshalb fordere ich die Beteiligung der Jugend an politischen Entscheidungen, welche die Jugend in Hann. Münden betrifft. Wenn wir das politische Interesse junger Menschen aufgreifen und sie an kommunaler Mitgestaltung beteiligen wollen, dann müssen auch die Gremien dafür geschaffen werden. Jugendparlamente und andere Beteiligungsformen müssen dann mehr als nur „Spielwiesen“ sein und dürfen nicht nur Alibicharakter haben. Sie müssen gesicherte Mitbestimmungsformen enthalten, projektbezogen und ergebnisorientiert sein. Hierzu stelle ich in der Ratssitzung am 26.04.2012 einen Antrag auf Verabschiedung einer Satzung über ein Jugendparlament. Eingebunden werden sollen hier die Schülervertretungen der Schulen sowie der Stadtjugendring. Selbst die Verantwortlichen der Partnerstadt Suresnes haben vor längerem ein entsprechendes Mitspracherecht der Jugendlichen eingeführt.
Kirsten Klein
Ratsfrau, DIE LINKE.
Der erstmals in den siebziger Jahren entwickelte Bebauungsplan ist mittlerweile stark überholt und entspricht wegen dem Lärm von Bahnlinie, Autobahn und Umgehungsstraße und der veränderten städtebaulichen Entwicklung nicht mehr den Vorgaben des § 1 BauGB. Zudem sind die Bebauungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Hier sollen u.a. die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt des Orts- und Landschaftsbildes baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Dies ist nach den heutigen Gegebenheiten nicht mehr der Fall. Auch die Bürger, die dort wohnen, sind zu schützen. Der Plan dient weder künftigen Generationen noch dient er dem Wohl der Allgemeinheit. Die Förderung der Stadtentwicklung ist hier offensichtlich nicht mehr gegeben.
Die Belange des Umweltschutzes sind durch die Lärmbelastung mehrerer Verkehrswege nicht berücksichtigt worden. Die Auswirkungen auf Luft und Klima sowie Gesundheit der Anwohner wurden unter den Tisch gekehrt. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigen Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Die Ausführung des Bebauungsplanes hat sich dermaßen in die Länge gezogen, dass der Wissensstand und die allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sich gegenüber dem Lärmgutachten von 1993 soweit verändert haben. Der Spielplatz, welcher an der Bahnlinie errichtet werden soll, liegt in einem Schallpegel, welcher die jetzt geltenden Höchstwerte weit überschreitet. Hinzu kommt der Elektrosmog von der Oberleitung, welcher auf die Kinder einwirkt. Dies muss zwangsläufig eine Veränderung des Bebauungsplanes nach sich ziehen. Bereits im Jahre 1975 hat der damalige Regierungspräsident in Hildesheim den Bebauungsplan wegen der noch zu bauenden Umgehungsstraße abgelehnt. Auch der Rat der Stadt Hann. Münden hat Anfang des Jahres 1994 beschlossen, dass in diesem Gebiet wegen der hohen Lärmbelastung nicht gebaut werden kann. Im Jahre 1997 wurde der Bebauungsplan fortgeführt, er wurde letztendlich am 01.07.1999 im Rat der Stadt beschlossen. Durch die Lärmbelastung und die hohen Investitionen der Hauseigentümer in Lärmschutzmaßnahmen ist das Baugebiet insgesamt unattraktiv geworden. Die Grundstücke lassen sich nicht verkaufen. Auf der anderen Seite müssen die Anlieger jedoch hohe Beiträge für die Erschließung zahlen. Mittlerweile belaufen sich die Kosten auf 36,50 € pro Quadratmeter, so dass diese Kosten die Grundstückspreise überholen. Hinzu kommen etwa 15 € pro Quadratmeter für passiven Lärmschutz zur Bahnlinie. Selbst die Stadt Hann. Münden scheint erkannt zu haben, dass die Grundstücke nicht verkauft werden können. Ansonsten hätte diese bestimmt bereits einige erworben, um sie Gewinn bringend zu verkaufen.
Auch wenn die Stadt Hann. Münden die letzten 15 Jahre 65.000€ investiert hat, ist die jährliche Belastung demnach gering. Einige Grundstückseigentümer in diesem Baugebiet werden weit mehr investieren müssen.
Die niedersächsische Landgesellschaft mbH hatte bereits 1999 erklärt, keine weiteren Baugebiete zu erschließen, da es keine Nachfrage im Raum Hann. Münden gebe. Auch in Hedemünden gibt es genug Grundstücke, welche zur Bebauung zur Verfügung stehen. Die Stadtverwaltung hält unter anderem an dem Baugebiet fest, weil sie der Meinung ist, dass die Mitarbeiter des neu angesiedelten Gewerbes Grundstücke dort erwerben würden. Dies ist jedoch ein Trugschluss, denn die Mitarbeiter sind in den Bereich Geringverdiener einzustufen. Die Mitarbeiter in den höheren Etagen werden sich wohl kaum ein Grundstück zwischen Autobahn und Eisenbahn kaufen. Das Baugebiet ist in der Form gestorben, eine angemessene Reduzierung ist unausweichlich.
Mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes würde auch das Umlegungsverfahren gegenstandslos. Das anhängige Gerichtsverfahren wird sich nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Hann. Münden wohl in der Hauptsache erledigen, so dass das Gericht nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden hätte. Es ist wohl klar, dass das Gericht die Kosten der Stadt Hann. Münden auferlegen wird. Dies sollte aber in Anbetracht der Belastung der Bürger in Kauf genommen werden. Zudem trägt das zum Frieden in der Gemeinde Hedemünden bei. Dies wird der Ortsrat meines Erachtens auch befürworten.
Ein Ratsantrag der Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.05.2011 zum Baugebiet Fuchsberg-Ost wurde am 30.06.2011 im Rat der Stadt Hann. Münden behandelt. Bis zum heutigen Tag wurde darüber jedoch noch nicht entschieden.
Dieser Antrag sowie der von Ratsherrn Bethke (SPD) eingebrachte Änderungsantrag in Form der Stellungnahme des Ortsrates Hedemünden vom 07.04.2011 wurden vom Rat in seiner Sitzung vom 30.06.2011 zur weiteren Beratung und abschließenden Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen. Dieser Ratsauftrag ist jedoch fehlerhaft, da hierzu eine Beschlussfassung im Rat erforderlich ist. Hingewiesen auf diesen Fehler wurde in der 3. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.03.2012 – nach fast 9 Monaten.
Die Stadt Hann. Münden ist letztendlich schon zum dritten Mal in Fernsehsendungen negativ dargestellt worden. Dies ist keine gute Werbung für die Stadt Hann. Münden. Im Rahmen der Stadtentwicklung und der Entwicklung des Tourismus ist es unabdingbar, eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes zu beschließen.
Das große öffentliche Interesse an der Ratssitzung vom 15.03.2012 hat gezeigt,
was die SPD mit ihrem Antrag vom Juni 2011, die Zuständigkeit für die Kindergärten
an den Landkreis Göttingen zurückzugeben „angerichtet hat“!
Die Erklärung / Rechtfertigung der SPD Fraktion in der Ratssitzung vom 15.03.2012,
sie habe diesen Antrag gestellt um Klärung zu erhalten, ob es sich hier um eine
freiwillige Leistung handele oder nicht, ist doch sehr abenteuerlich. Diese Aussage
kann nur allgemeines Kopfschütteln verursachen.
Ratsherr Schminke (SPD) hat noch einmal deutlich gemacht, dass die SPD nur
zurückgerudert ist, da jetzt feststehe, dass ein Wechsel der Zuständigkeit der Stadt
Münden „finanziell“ nichts bringt. Diese Aussage ist deutlich und stellt klar, hätte es
der Stadt Münden „finanziell“ etwas gebracht, dann hätte die SPD den Rotstift bei der
Kinderbetreuung angesetzt und Arbeitsplätze gefährdet.
Zum lautstarken Auftreten des Ratsherrn Schminke (SPD) während der Ratssitzung
ist nur folgendes zu sagen: „Getroffene Hunde bellen laut.“
„Vorteilhaft“ für Hann. Münden ist, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch in
Zukunft weiter einmischen und ihr Wort erheben, sollten sie sich von der Politik vor
Ort falsch vertreten fühlen!
Die Partei DIE LINKE. stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Hann. Münden möge beschließen:
1. Die Verwaltung wendet in begründeten Fällen den §177 des Baugesetzbuches
restriktiver an.
2. Die Verwaltung prüft auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes die
Einführung einer Leerstandssteuer bzw. – abgabe für private und gewerbliche
Leerstände.
In den letzten Jahren haben die Leerstände in der Innenstadt weiter zugenommen –
immer mehr Häuser stehen leer.
Die Leerstände in der Mündener Innenstadt stehen dem gewünschten Image einer
attraktiven Fachwerkstadt von touristischer Bedeutung entgegen.
Oftmals werden leer stehende Häuser als Abschreibungsobjekte gehalten und die
Motivation, sie einer Nutzung zu zuführen, ist nicht besonders ausgeprägt.
Leittragende dieser nicht nur in Hann. Münden zu beobachtenden Entwicklung sind
die Kommunen, deren Bemühungen zur Belebung der Innenstädte dadurch
konterkariert werden.
Um den Druck auf die Besitzer dieser Immobilien zu erhöhen, die entsprechenden
Objekte mit der nötigen Ernsthaftigkeit einer Vermarktung oder Vermietung und
damit einer Nutzung zugänglich zu machen, bietet das Baugesetzbuch
Möglichkeiten, die zukünftig in Hann. Münden restriktiver gehandhabt werden sollten.
Das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot nach §177 BauGB kann dazu
beitragen, dass dem ungebremsten Verfall von besonders markanten Gebäuden im
Stadtbild Einhalt geboten wird und sich der Bestand als reine Abschreibungsobjekte
für die Besitzer nicht lohnt.
Eine relativ neue Idee zur kommunalen Steuerung der Stadtentwicklung fand
Eingang in den Abschlussbericht der Stadt Völklingen zum Thema Stadtumbau West.
Darin wird die Möglichkeit einer so genannten Leerstandsabgabe skizziert:
„Über diese Instrumente hinaus wurde aus der speziellen Situation in Völklingen
heraus die Idee einer Leerstandsabgabe geboren, welche nicht ausgereift ist, hier
dennoch als Anstoß kurz vorgestellt werden soll. Grundgedanke und verfassungs-
rechtliche Grundlage der Idee ist die Sozialbindung des Eigentums entsprechend
Artikel 14 (II) GG:
Ziel der Leerstandsabgabe ist die Aktivierung von Eigentümern durch
wirtschaftlichen Zwang (Leerstandsabgabe) bei gleichzeitiger Bindung der Mittel
für Projekte im Stadtumbaugebiet. Funktionsprinzip: Nach erfolgloser Ableistung
des traditionellen Weges und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen
(Stadtumbaugebiet, Konzept etc.) ist eine Leerstandsabgabe zu leisten. Die Höhe
der Abgabe richtet sich nach einem festzulegenden Schlüssel (z. B. Fläche,
Mietspiegel) und steigt schrittweise mit jedem Jahr des Leerstandes.
Die Abgaben fließen als zweckgebundene Mittel der Stadt zu und werden für andere
Maßnahmen im Stadtumbaugebiet (öffentlicher Raum, öffentliche Gebäude,
Förderung kooperationswilliger Investoren etc.) frei verwendet. Um Transparenz zu
garantieren sind dafür Richtlinien aufzustellen. Dem Eigentümer steht es an jeder
Stelle des Prozesses frei, zu investieren, zum Verkehrswert zu verkaufen oder weiter
steigende Leerstandsabgaben zu zahlen, mit welchen die Stadt inzwischen andere
Projekte fördern kann. Bei Investitionen können dem Eigentümer wie allen anderen
auch, Fördermittel zugesprochen werden.“
Dass die öffentliche Hand keinen Einfluss auf die Vermarktung privater Immobilien
habe, wird den Herausforderungen moderner Stadtplanung nicht gerecht.
Mit dem Baugesetzbuch und dem System kommunaler Abgaben und Steuern kann
die Kommune steuernd eingreifen. Die Stadt Hann. Münden sollte diese Instrumente
stärker als bisher nutzen und dabei auch neue und unkonventionelle Wege gehen.
Kirsten Klein, Ratsfrau
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Burhenne,
die Stadt Hann. Münden plant am Fuchsberg – Ost in Hedemünden Baugebiete. Da dieses
Areal zwischen der Bahnlinie und der Bundesautobahn liegt, ist die Lärmbelästigung für ein Wohngebiet nicht zumutbar, so schon festgestellt in einem ersten Lärmgutachten aus dem Jahr 1997.
Dass diese Lage für potenzielle Käufer unattraktiv ist, zeigt, dass es selbst für die schon erschlossenen Bauplätze keine Nachfrage gibt. Hier werben Besitzer dieser Grundstücke bekanntlicher Weise schon seit 10 Jahren – ohne Erfolg!
Grundeigentümer befürchten hier zu Recht, dass sie, sollten sie die Umlegungs- und Erschließungskosten vorfinanzieren müssen, auf horrenden Kosten sitzen bleiben. Für die meisten Grundeigentümer dieser Grundstücke bedeutet dies der finanzielle Ruin – Existenzen werden zerstört.
Die Stadt Hann. Münden entzieht sich mit ihrer Haltung gegen diese Bürgerinnen und Bürger der sozialen Verantwortung.
Die Fraktion im Stadtrat Münden Bündnis 90 / Die Grünen stellten am 30.05.2011 einen Antrag zum Baugebiet Fuchsberg – Ost: Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen das Umlegungsverfahren für das Baugebiet Fuchsberg – Ost einzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um das Baugebiet aufzuheben.
In der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden vom 30.06.2011 wurde der Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 30.05.2011 sowie der von Ratsherrn Bethke eingebrachte Änderungsantrag in Form der Stellungnahme des Ortsrates vom 07.04.2011 zur weiteren Beratung und abschließenden Beschlussfassung in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen, so nachzulesen in der Ratsniederschrift vom 30.06.2011.
Welcher Grund liegt vor, dass nach nun mehr als 8 Monaten noch keine weitere Beratung im Stadtentwicklungsausschuss mit abschließender Beschlussfassung stattgefunden hat, wie in der Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden am 30.06.2011 beschlossen?
Ich bitte Sie, mir die Frage schriftlich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Klein
Ratsfrau