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DIE LINKE. Ortsverband Göttingen

 




Vernunft gegen Parteitaktik

27.06.2011


Zum GT-Artikel "Streit um Lärm auf dem Leineberg"

Die einen, CDU, verweigern sich einem Antrag, dass der Leineberg in das Verkehrslärmschutzpaket II aufgenommen wird mit der ziemlich lächerlichen Begründung, damit würde die Bahn zum Feindbild abgestempelt. Also lieber keinen Antrag stellen und alles so lassen wie es ist, zumal falscher Aktionismus ja nur schaden kann. Frage: Wozu werden solche Lärmschutzpakete eigentlich aufgelegt? Zur Gewissenberuhigung der Politiker, als Augenwischerei für die Bürger oder vielleicht sogar zum Schutz der DB vor "unverschämten" Begehren von massiven Lärmemissionen betroffener Bürger? Und die anderen, SPD, tun so, als ob von dem von ihnen verabschiedeten Güterverkehrszentrum Siekanger / GVZ 3 keinerlei zusätzliche Lärmbelästigungen auf dem Leineberg und in Grone zu erwarten sind. Mir jedenfalls ist nicht bekannt, dass die technische Umsetzung eines emissionsfreien Güterfernverkehrs schon Einzug gehalten hat. Lärm, Dieselgestank und Feinstaub gehören m.W. immer noch zu unseren heutigen Problemen und werden wohl auch in fünf oder zehn Jahren noch nicht der Vergangenheit angehören.

Aber was vernünftig wäre, die Planung für das GVZ wegen der zusätzlichen Emissionsbelastungen und wegen der unkalkulierbaren finanziellen Belastung der Stadt, die ansonsten unter ihren Schulden stöhnt, zu überdenken und zu revidieren, kommt für die SPD nicht in Frage. Und  der CDU  scheint allein die Tatsache, dass die SPD nach dem "Kinderstimmchen-Antrag" auch mal wieder einen ernsthaften, an Bürgerinteressen orientierten Antrag stellt zu genügen, ihre Zustimmung zu verweigern. Nach dem Motto, alles was nicht von uns kommt muss man ablehnen. Kommunalpolitik in allen Ehren, aber wo kommen bei diesen taktischen Spielchen eigentlich die Bürgerinnen und Bürger noch vor? Gerd Nier


Demonstration gegen das GVZ III  28.06.2011






Erklärung

unterzeichnet vom Sprecherrat des OV Göttingen / 26.05.2011


Die Unterzeichnenden verurteilen das Vorgehen der Polizei gegenüber den Göttinger Demonstranten anlässlich der Demo gegen den NPD-Parteitag in Northeim mit allem Nachdruck. Die massiven Behinderungen der Polizei richteten sich gegen ein breites gesellschaftliches Bündnis, darunter auch viele Gewerkschaftsmitglieder und zahlreiche Mitglieder der Parteien SPD, Bündnis90/Die Grünen sowie Die Linke.

 

Bereits die Kontrollen am Göttinger Bahnhof waren unnötig, einschüchternd und schikanös, zumal nur solche Personen sich einer Rucksacküberprüfung unterziehen mussten, die offenbar von Alter und Outfit ins Feindbild der Polizei passen.

 

Die stundenlange Einkesselung am Northeimer Bahnhof in der sengenden Sonne kann nur als unangemessen und unverhältnismäßig bezeichnet werden. Insbesondere die Tatsache, dass Toilettengänge nur unter Polizeibegleitung stattfinden durften und teilweise der Zugang zum Kiosk verwehrt wurde, lässt vermuten, dass es der Polizei auch hier darum ging, die Demo-TeilnehmerInnen „mürbe“ und gefügig zu machen. Unter diesen Umständen ist es nur allzu verständlich, dass der größte Teil der Eingekesselten nicht bereit war, sich dem Willen der Polizei nach Rucksackdurchsuchungen zu beugen und stattdessen lieber wieder zurück nach Göttingen fuhr.

 

Die erneute Einkesselung vor dem Göttinger Bahnhof nach Rückkehr des Zuges und Nötigung der Polizei zur Anmeldung und Durchführung einer Demonstration kann in dem Zusammenhang nur als weitere Provokation bezeichnet werden. Offensichtlich war den Verantwortlichen bei der Polizei daran gelegen Situationen herbeizuführen, die im Nachhinein das überzogene Vorgehen rechtfertigen sollten. Hierzu passt auch, dass den Darstellungen der Polizei über die anschließenden Vorkommnisse in der Roten Straße durch TeilnehmerInnen der polizeilich angeordneten Demonstration deutlich widersprochen wird. Wir begrüßen und unterstützen das Ansinnen, den Polizeieinsatz am Sonntag einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen.

 

Dem Versuch der Polizei, Proteste gegen Nazis in „gut“ und „böse“ zu unterteilen, muss in der zukünftigen Bündnisarbeit sowohl in Göttingen als auch in Northeim Rechnung getragen werden. Gemeinsame Gespräche und Planungen könnten Missverständnisse zukünftig vermeiden, und ein miteinander abgestimmter Aktionskonsens würde dabei helfen, gegenseitige Vorbehalte abzubauen.

 

Wir sind uns einig darin, der menschenverachtenden Ideologie von NPD und rechter Szene keinen öffentlichen Raum zu lassen! Hierzu benötigen wir eine breite gesellschaftliche Protestbewegung. Der perfiden Taktik der Polizei, diesen Protest zu spalten, erteilen wir eine klare Absage. Wir setzen uns auch weiterhin gemeinsam gegen den braunen Spuk zur Wehr - in Göttingen, in Northeim und anderswo!





Hände weg von Côte d'Ivoire - Wider dem Neokolonialismus!

Beschluss der Mitgliederversammlung des OV Göttingen vom 11.04.2011

 

Der Ortsverband Göttingen unterstützt den Beschluss der Bundesarbeitsgemeinschaft Frieden und Internationale Politik der Partei DIE LINKE (BAG FIP) "Hände weg von Côte d'Ivoire - Wider dem Neokolonialismus!" und fordert seine Europaabgeordnete auf, sich entsprechend zu positionieren.

(Sabine Lösing, MdEP, zur Lage in der Elfenbeinküste: http://www.sabine-loesing.de/article/164.elfenbeinkueste-sofortige-beendigung-aller-kriegshandlungen.html)


"Initiativantrag BAG FIP Bochum 10.4.2011: Einstimmig beschlossen 


Hände weg von Côte d'Ivoire - Wider dem Neokolonialismus!


In Côte d'Ivoire tobt ein Bürgerkrieg. Hintergrund des aktuellen Bürgerkrieges sind die Wahlen im November vergangenen Jahres. Beim ersten Wahlgang, am 31. Oktober 2010, erreichte keiner der Kandidaten die notwendige absolute Mehrheit. Ein zweiter Urnengang fand am 28. November 2010 statt. Gemäß der ivorischen Verfassung war die Unabhängige Wahlkommission (IEC) verpflichtet, innerhalb von 72 Stunden dem Verfassungsrat vorläufige Endergebnisse zu übermitteln. Die Wahlkommission ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Im Gegensatz dazu begab sich der Leiter der Wahlkommission direkt ins Wahlbüro des Herausforderers Alassane Ouattara, der sich im französischen Fernsehen (mit 54 Prozent aller Stimmen) zum Sieger der Präsidentschafts-Wahl erklärte. Kurz darauf wandte sich der Verfassungsrat im Einklang mit der ivorischen Verfassung -nach der Prüfung aller ihm vorliegenden Dokumente- an die Öffentlichkeit und erklärte unter Hinweis auf massive Wahlfälschungen im Norden von Côte d'Ivoire, woher Ouattara stammt, mit 51 Prozent den bisherigen Amtsinhaber Laurent Gbagbo zum Präsidenten. Trotz internationaler Kritik ist der Verfassungsrat das einzig verfassungsrechtlich ermächtigte Organ, um die Endergebnisse zu verkünden. Dieses Verfahren wurde auch im ersten Wahlgang eingehalten und nicht beanstandet. 


Trotz Berichten über Unregelmäßigkeiten während der Wahl durch den Vorsitzenden der Beobachter-Mission der AU, Joseph Kooky Koffigoh, und dem unabhängigen West-Afrikanische Beobachter Team der Societé Civile Africaine pour la Democratie et l'Assistance Electoral (OSCADA), wonach zahlreiche Unregelmäßigkeiten in über 70 Wahllokalen festgestellt worden wären und der Vergleich der manuellen Auszählung mit einer elektronischen Auszählung ergeben habe, dass in 2200 von insgesamt rund 20.000 Wahlbüros mehr Wähler gewählt hatten, als eingetragen waren, hat sich die sog. internationale Gemeinschaft das Wahlergebnis der Wahlkommission zu Gunsten Ouattaras, zu eigen gemacht und Ouattara zum international anerkannten Präsidenten erklärt.

Die Parteinahme der sog. Internationalen Gemeinschaft auf die Anerkennung des Herausforderers Ouattara als Sieger der Wahlen stellt eine politische Entscheidung der sog. internationalen Gemeinschaft zur Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten unter Missachtung der dort geltenden Rechtslage dar und widerspricht zusätzlich der UN-Charta. Die Ignoranz der sog. internationalen Gemeinschaft und von Ouattara gegenüber Vermittlungsversuchen und dem Vorschlag für eine  Untersuchungskommission, um die Wahlergebnisse für beide Kandidaten bindend zu untersuchen, hat die einseitige Festlegung auf eine militärische Lösung des Konfliktes mit befördert.     


Seit dem 4. April bombardieren französische Soldaten der Licorne und Soldaten der UNOCI mit Kampfhubschraubern in der Großstadt Abidjan mit dem Ziel eines Regime Changes zugunsten von Allassane Ouattara, dessen Truppen, die FRCI (Republikanische Streitkräfte der Côte d’Ivoire), zeitgleich eine Offensive auf Abidjan begangen. Die FRCI (Republikanische Streitkräfte der Côte d’Ivoire), die mit Zustimmung der USA und Frankreichs und toleriert durch die UNOCI von Nigeria und Burkina Faso mit Waffen ausgerüstet wurde, ist laut Internationalem Roten Kreuz und der Caritas für das Massaker in Duékoué und Umgebung verantwortlich, wo mehr als 800 Menschen durch Macheten und Schusswaffen getötet wurden. Die UN und Frankreich tragen deshalb mit Schuld an den zahlreichen Toten dieses Bürgerkrieges und den Massakern in Duékoué.

Laut unabhängigen Berichten ist die Konrad-Adenauer-Stiftung an dem schleichenden Putsch in  Côte d’Ivoire durch Offiziersnetzwerke beteiligt. Für die KAS ist Gbagbo ein „Sozialist“ und dagegen Ouattara als ehemaliger Leiter der Afrika-Abteilung des IWF und der westafrikanischen Zentralbank der bevorzugte Präsident.


Die BAG FIP der Partei DIE LINKE. lehnt die einseitige Festlegung der UN hinsichtlich der Wahlen in Côte d’Ivoire ab. Besonders angesichts des bewaffneten Angriffs auf Libyen mit Hilfe der UN-Sicherheitsratsresolution 1973 stellt die Eskalation des Konfliktes in Côte d'Ivoire die aktuelle Rolle der Vereinten Nationen nochmals in Frage. Der Sicherheitsrat hat wieder unter Missachtung bestehender Verhandlungsoptionen zur friedlichen Beilegung des Konfliktes nicht beigetragen, sondern sich vorschnell auf eine militärische Option nach Kapitel VII der UN Charta festgelegt, um einen gewaltsamen Regime-Change durchzusetzen. 


Wir verurteilen, dass die ehemalige Kolonialmacht Frankreich wie zuvor bei den Militärinterventionen in der DR Kongo, in Somalia oder im Tschad auch in der Elfenbeinküste verlorenen Boden gegenüber den USA und China gutzumachen versucht. Das Schicksal der Afrikanerinnen und Afrikaner darf nicht wie zu Zeiten des Kolonialismus in Paris entschieden werden. Das Schicksal der Afrikanerinnen und Afrikaner darf auch nicht zum Spielball der Großmächte im UN-Sicherheitsrat werden. Das Schicksal der Afrikanerinnen und Afrikaner muss von den Afrikanerinnen und Afrikanern selbst entschieden werden.  

Wir halten fest an dem Gewaltverbot in den internationalen Beziehungen der UN-Charta, um den Weltfrieden zu schützen. Die territoriale Integrität und Souveränität der afrikanischen Länder ist zu wahren. Wir warnen davor, das Völkerrecht zu missachten und die Gründungsidee der Vereinten Nationen durch den fortschreitenden Imperialismus und zunehmenden Neokolonialismus ins Gegenteil zu verkehren. 


Forderungen der BAG FIP DIE LINKE.:    

•    sofortiger Waffenstillstand 

•    sofortiger Abzug der ausländischen Truppen aus Côte d'Ivoire 

•    Aufhebung der UN- und EU-Sanktionen 

•    Humanitäre zivile Soforthilfe, um die Versorgung zu sichern 

•    Unterstützung der Afrikanischen Union und des Vorschlags zur friedlichen Konfliktbeilegung durch afrikanische Vermittler und zur Einleitung eines Versöhnungsprozesses 

•    Internationale unabhängige Untersuchung der Massaker in Duékoué 

•    Untersuchung der Rolle der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in dem aktuellen Konflikt in Côte d'Ivoire


Wir fordern die Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf, sich zu Côte d’Ivoire in diesem Sinne zu positionieren und parlamentarisch Initiativen zu ergreifen, um eine politische Lösung zu unterstützen. Wir fordern die Bundestagsfraktion DIE LINKE. auf, Initiativen zu ergreifen, um über die Rolle der KAS in Westafrika und speziell in Côte d’Ivoire aufzuklären. Wir begrüßen die Resolution der GUE/NGL Fraktion im Europaparlament zu Côte d’Ivoire. "

 

 


 

 

Dokumentation eines nicht veröffentlichten Leserbriefs



An das Göttinger Tageblatt

Lokalredaktion

Betrifft: Leserbrief


zu Ihren Artikeln vom 17.1.11 "Messerstecherei in der City", vom 18.1.11 "Bedrohung, Körperverletzung: Täter vorbestraft" vom 19.1.11 "Opfer der Messerattacke: ’Das war sehr knapp’" und zu dem Leserbrief vom 18.1.11 "Humanismus und Hilfsbereitschaft sind gefragt"


Als zunächst nur beobachtende, dann auch teilnehmende Zeugin an dem Handgemenge mit leider so blutigem Ausgang melde ich mich erst heute zu Wort. Zunächst musste ich mich von dem Schrecken erholen, dann war ich mit ausführlicher Aussage auf dem Polizeirevier und Beratung mit einer Anwältin beschäftigt. Und auch die Art und Tendenz der Berichterstattung im GT verschlug mir zunächst die Sprache.

Um das Wichtigste vorweg zu nehmen, als Kernaussage zu dem äußerst bedauerlichen Vorfall: Es wäre zu keiner Gewalttat gekommen, wenn der wahrscheinlich psychisch gestörte" Täter" nicht zuerst von mehreren Männern heftig körperlich angegriffen und äußerst bedrohlich bedrängt worden wäre. Als Mitglied des Göttinger Friedensbüros war ich an dem fraglichen Samstag auf dem Markt vor dem alten Rathaus an einem Infostand dabei Unterschriften gegen die fortgesetzte Beteiligung der Bundeswehr an dem Krieg in Afghanistan zu sammeln.

Ich hatte während zirka einer halben Stunde Zeit den "Täter" zu beobachten, der einige Meter hinter unserem Infostand Aufstellung genommen hatte, und wie ein verwirrter Wanderprediger unablässig und sehr laut in monotoner Wiederholung seine Botschaft schrie: "Scheiß Deutschland!"

Er bewegte sich dabei nicht von der Stelle, reagierte nicht auf Passanten, weder mit Blicken noch mit Gesten. Und außer seiner Schreierei ging von ihm keine, vor allem keine körperliche, Provokation aus.

Die meisten Passanten ignorierte ihn, manche lachten, einige sagten im Vorbeigehen: "Dann gehen Sie doch dahin zurück, wo Sie hergekommen sind." Denn Aussehen, Akzent und seine "Botschaft" schienen ihn als Ausländer zu kennzeichnen Ich selbst hielt ihn für einen sehr verwirrten Menschen, der wohl unter einem starken inneren Druck stand seine "Botschaft" aus sich heraus zu schreien.

Aber sehr plötzlich änderte sich die Situation dramatisch. Ein auf den Schreier stark verärgert wirkender Mann mit Handy blieb vor ihm stehen. Schnell folgte ein weiterer Mann, warf dem Schreier einen Gegenstand an den Kopf und traf, Der Schreier rief jetzt etwas und bewegte seine Arme. Blitzschnell stürzte sich nun der Werfer auf ihn und prügelte auf ihn ein, der Schreier wehrte sich heftig.

In diesem Moment mischte ich mich ein und versuchte die Beiden zu trennen. Manchmal kann man ja als Frau in solchen Momenten deskalierend wirken. Aber beide reagierten nicht auf mich und vor allem stürzten sich im gleichen Moment drei, vier weitere Männer prügelnd auf den Schreier.

Ich erinnerte mich an Situationen in denen Ausländer oder Behinderte von mehreren Schlägern zu Boden gezwungen und totgetreten wurden. Dies wollte ich auf keinen Fall einfach geschehen lassen und blieb deshalb in engem körperlichen Kontakt mit der Gruppe der Prügelnden.

Dabei kam ich zu Sturz und saß dann neben dem ebenfalls zu Boden gegangenem Schreier. Er umklammerte ein langes Küchenmesser. Ein Mann versuchte ihm das Messer zu entwinden, auch ich versuchte den Schreier zu bewegen das Messer los zu lassen. Mehrere Männer saßen inzwischen auf dem Schreier, .einer kniete hinter seinem Kopf und würgte ihn bedrohlich am Hals. Dann kam die Polizei.

Ich meldete mich sofort als Zeugin, weil ich ja den Vorgang von Anfang an beobachtet hatte. Nach einiger Mühe gelang es mir eine Aussage zu machen. Erst am Dienstag den 18.1. konnte ich nachmittags auf dem Polizeirevier eine lange, detaillierte Aussage machen.

Aber bereits am Montag stand im GT ja schon fest, wer der Schuldige und Täter war. Nämlich einzig und allein der Schreier mit iranischem Hintergrund. Wackere Deutsche waren ihm in den Arm gefallen. Wenn die Polizei dem GT derartige Informationen gegeben hat, ist das nach meiner Rechtskenntnis äußerst bedenklich, denn es kommt ja einer Vorverurteilung während eines laufenden Verfahrens gleich, in dem noch nicht einmal alle Zeugen gehört wurden.

Einer unserer wesentlichen Rechtsgrundsätze besagt ja, dass die Unschuldsvermutung für jeden Angeklagten gilt, bis ihm in einem rechtstaatlichen ordentlichen Gerichtsverfahren seine Schuld nachgewiesen wurde. Diesen Schuldspruch darf allein ein Richter fällen ( nicht die Polizei und nicht die Presse), nachdem der Angeklagte sich auch mit Hilfe eines Anwalts seiner Wahl verteidigen konnte und alle wichtigen Zeugen gehört wurden.

Dies hätten auch die Redakteure des GT bedenken und sich um eine sachlich ausgewogenere und nüchternere Berichterstattung bemühen sollen.

In der Tat, wie es der Breakdancer Hamdi in seinem Leserbrief schreibt: "Humanismus und Hilfsbereitschaft sind gefragt." Und die Verteidigung rechtsstaatlicher und demokratischer Grundsätze und Verfahrensweisen, möchte ich hinzufügen.

Die Wahrheit ist meist komplizierter und sperriger als es gängige Vorurteile nahe legen. Und Demokratie ist ein nüchternes und mühsames Unterfangen- und leider ständig gefährdet.

 

Anne Schreiner, Göttingen, den 22.1.11