Antrag: Freier Zugang zu Informationen und Arbeitsergebnissen unter Creative Commons Lizenz

21.03.2012 / Antrag zum Ausschuss für Personal, Organisationsentwicklung, Integration und Gleichstellung am 11. April 2012

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

1. Nicht amtliche Veröffentlichungen des Landkreises Göttingen und der von ihm beherrschten juristischen Personen werden ausschließlich unter der Creative Commons Lizenz "CC BY 3.0" heraus gegeben.

2. Der Landkreis Göttingen setzt sich dafür ein, dass Erzeugnisse aller juristischen Personen, an denen er beteiligt ist, unter der zuvor genannten Lizenz veröffentlicht werden.

3. Der Landrat berichtet jährlich über die Ergebnisse seiner Bemühungen hinsichtlich des Punktes 2.

Begründung:

Die Informationsgesellschaft in Deutschland muss eine Informationsgesellschaft für alle werden. Unabhängig vom Einkommen und sonstigen sozialen Kriterien sollen alle Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Informationsgesellschaft teilhaben , heisst es in einer Veröffentlichung der Bundesregierung. Auch im Bereich der Wissenschaft werden Strategien der öffentlichen Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen gefordert .

Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bestimmt der Landkreis Göttingen als Autor und / oder Herausgeber einer Veröffentlichung selbst, welchem urheberrechtlichen Modell er sein Erzeugnis unterstellt.

Freier Zugang zu Informationen und Arbeitsergebnissen des Landkreises Göttingen ist ein Baustein der lokalen Informationsgesellschaft und sollte selbstverständlich sein. Die vom Landkreis Göttingen publizierten Druckerzeugnisse wurden im Wesentlichen durch Abgaben, Gebühren & Steuern finanziert. Deshalb soll allen Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu kostenlosen Informationen ermöglicht werden. Der Kreis leistet hierdurch einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Erweiterung des digitalen Allgemeingutes.

Der Landkreis Göttingen setzt sich dafür ein, dass alle seine erzeugten oder mit Hilfe seiner öffentlichen Förderung entstandenen Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich gestattet. Ausnahmen hiervon sind nur bei schwerwiegenden Gründen möglich; diese müssen in jedem Einzelfall schriftlich dargelegt werden . Dies ist auch der Fall, wenn rechtliche Regelungen eine besondere Form der Veröffentlichung vorsehen.

I. Zustand

Die durch den Landkreis Göttingen heraus gegebenen Druckerzeugnisse unterliegen dem herkömmlichen Urheberrecht. Dieses ist nicht mehr zeitgemäß. Beispiele dafür sind:

● Landkreis Göttingen, Im Zentrum Europas - attraktiv, innovativ, weltoffen aus Tradition, Mering 2007, 2. Auflage (vgl. Seite 64) ● Landkreis Göttingen, Akzente 2009, (gemeinsam mit WRG GmbH) Beisert & Hinz, Göttingen 2009 ● Integrationsbericht des Landkreises Göttingen 2011 (vgl. Seite 266)

Wenngleich zum Beispiel der Integrationsbericht auch frei verfügbar als digitales Dokument auf den Seiten des Kreises im Internet heruntergeladen werden kann, hat diese Form der Veröffentlichung nach wie vor den Nachteil, dass Nutzerinnen und Nutzer nicht berechtigt sind, Teile des Werkes (zum Beispiel darin enthaltene Grafiken oder Bilder) weiter zu gebrauchen, ohne die Einwilligung des Landkreises einzuholen. Dies ist nicht nur ein Hindernis für kreativ Tätige.

II. Lösung

Künftige Druckerzeugnisse und sonstige Veröffentlichungen (zum Beispiel das Internetangebot) des Landkreises Göttingen veröffentlichen Ihre Werke unter der anliegenden Creativ-Commons-Version “CC BY 3.0”. Der in den veröffentlichten Inhalten aufgenommene urheberrechtliche Hinweis lautet: “Dieses Werk ist lizensiert unter der Creative Commons Namensnennung - Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany.” .

Bei juristischen Personen, an denen der Landkreis beteiligt ist, wird sich der Landkreis Göttingen sich dafür einsetzen, dass auch dort Veröffentlichungen unter die zuvor genannte Lizenz gestellt werden. Damit sind sowohl kommunale Zusammenschlüsse wie Zweckverbände, der Regionalverband als auch sonstige Unternehmen (E.ON Mitte AG) gemeint, an denen eine Beteiligung des Landkreises besteht.

Die Lizenz "CC BY 3.0" ermöglicht die weitere Verarbeitung und Verbreitung des Werkes oder Auszüge der Werke, wenn diese als Zitat gekennzeichnet ist. Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass die Verbreitung der in das Internet gestellten Dateien hierdurch erleichtert wird. Damit erhöht sich neben der besseren Nutzbarkeit der Informationen auch die Bekanntheit der Veröffentlichungen des Landkreises Göttingen.

Vermutlich ist der Landkreis Göttingen bei der Realisierung dieses Beschlusses auch Vorreiter in Niedersachsen oder gar in Deutschland. Damit wird der Kreis seiner Stellung als Epizentrum des Wissens um die Stadt, die Wissen schafft, gerecht.

III. Kosten

Der vorgeschlagene Beschluss führt nicht zu Mehrkosten. In Ausschreibungen oder bei der freien Vergabe von Aufträgen für Veröffentlichungen oder deren Gestaltung sind mögliche Auftragnehmer darauf hinzuweisen, dass die Veröffentlichung unter der beschlossenen Lizenz zwingend ist.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Lizensierungsmodell der Creative Commons einer ökonomischen Verwertung der darunter stehenden Veröffentlichungen nicht entgegen steht. Ein gutes Beispiel aus der Region ist die Firma Copernicus GmbH , Göttingen, die nach eigener Darstellung mit dem Open-Access-Vertriebsmodell erfolgreich arbeitet und mehr als 30 Personen beschäftigt.

 

gez. Dr. Fascher

gez. Schelper